Der Hambacher Forst bleibt stehen – zumindest vorerst. Das Gericht in Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp verhängt. Der Energieversorger RWE geht davon aus, dass dieser bis 2020 bestehen bleiben wird und warnt vor Verlusten. Gleichzeitig darf die von der Polizei untersagte Großdemonstration auf richterlichen Beschluss am Samstag nun doch stattfinden.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Der Energiekonzern RWE geht nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von einem Rodungsstopp im Hambacher Forst bis Ende 2020 aus.

Es sei damit zu rechnen, dass "möglicherweise erst Ende 2020" eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen dürfe, erklärte das Unternehmen am Freitag.

RWE: Urteil wird Geschäftsergebnis 2019 belasten

Das werde auch das Geschäftsergebnis ab 2019 belasten, fuhr der Konzern fort: Der Gewinn vor Steuern des Segments Braunkohle und Kernenergie werde ab 2019 "jährlich mit einem niedrigen dreistelligen" Millionenbetrag belastet, prognostizierte RWE in einer Mitteilung an die Börse.

Das Gericht in Münster hatte am Vormittag per Eilbeschluss verfügt, dass der Forst vorläufig nicht gerodet werden darf. RWE darf demnach nicht mit den Arbeiten beginnen, bis über eine Klage des Umweltverbands BUND entschieden ist. Damit hob das Gericht in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.

RWE will einen Teil des Waldes roden, um den nahegelegenen Tagebau Hambach zu vergrößern. Der Konzern habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten, hieß es in Münster. RWE darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist.

Gericht erlaubt zunächst untersagt Großdemonstration

Neben dem Rodungsstopp gibt es noch einen weiteren Rückschlag für den Energiekonzern: Die für diesen Samstag geplante Großdemonstration von Braunkohlegegnern am Hambacher Forst darf trotz Sicherheitsbedenken der Polizei stattfinden.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein von der Polizei erlassenes Verbot am Freitag gekippt. Die Polizei kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren. (mgb/dpa/afp)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.