Einige tierische Bewohner der Nordseeinsel Sylt müssen besonders geschützt werden - teils vor Hundebissen, teils vor unvorsichtigen Touristen auf Fotojagd. Die Rangerin Stella Kinne sorgt sich im Naturschutzgebiet Lister Ellenbogen um die Sicherheit von Seehunden, Robben, Schafen, Vögeln und Kreuzkröten.
Schutz der Dünenlandschaft und Schafe vor Urlaubern und Hunden
Besonders im Sommer zieht es massenweise Urlauber in die eindrucksvolle Dünenlandschaft im Inselnorden. Die 26-Jährige sorgt dafür, dass alle auf den öffentlichen Wegen bleiben und nicht auf gesperrten Dünenpfaden wandern und dabei die Schafe mit ihren Lämmern stören. Trampelpfade können zudem die Natur auf dem schmalen nördlichsten Zipfel Deutschland zerstören - zum Beispiel, wenn Dünen brechen und durch fehlende Bewachsung ins Meer gerissen werden.
"Ich versuche, immer draußen zu sein - an Feiertagen, wenn besonders viele Menschen hier unterwegs sind, fahre ich am Strand entlang, um Hundebesitzer abzufangen", sagt die Rangerin, die bei ihren Touren mit ihrem Ranger-Gefährt, auf dem Rad oder zu Fuß unterwegs ist. Jedes Jahr reißen frei laufende Hunde im geschützten Areal am Lister Ellenbogen bis zu zehn Schafe.
Rangerin schützt erschöpfte Robben vor neugierigen Urlaubern auf Nordseeinsel
Erschöpfte Seehunde und Kegelrobben am Strand schützt die Rangerin mit speziellen Absperrungen vor neugierigen Urlaubern. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) musste dafür bei einem Spaziergang auf der Nordseeinsel zuletzt einen Umweg nehmen, sagt Kinne. Der SPD-Politiker habe Verständnis dafür gehabt. Nicht bei allen sei das so: Immer wieder gehen Menschen trotz der Schilder zu nah an die erschöpften Tiere heran und schrecken sie auf.
Solche Geschichten kennt auch Thomas Diedrichsen, Listland-Miteigentümer und Kinnes Chef: Auf der Jagd nach einem besonderen Foto hatten Urlauber zuletzt versucht, ihr Kind auf den Rücken eines Seehundes zu setzen, sagt der Sylter Seehundjäger, der seit mehr als 25 Jahren auf dem Ellenbogen arbeitet. Einige laufen den Robben und Seehunden demnach selbst dann nach, wenn diese flüchten - laut Naturschutzgesetz ist das verboten. © dpa
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