Wer Geldautomaten sprengt, auf den könnten künftig schärfere Strafen zukommen. Nach gemeinsamen Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen Geldautomaten-Sprengungen künftig mit Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens 5 Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Ministerien hervor.

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Faeser fordert härtere Strafen für Geldautomaten-Sprenger

"Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese Taten müssen daher strenger geahndet werden", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) laut Mitteilung.

Der Gesetzentwurf umfasst demnach unter anderem Änderungen des Sprengstoffgesetzes und des Strafgesetzbuchs. So soll künftig etwa auch der versuchte unerlaubte Erwerb und Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik sowie unerlaubte Lagerung und Verkauf bestraft werden.

Buschmann fordert Telekommunikationsüberwachung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte laut Mitteilung das oftmals bandenmäßige Vorgehen der Täter bei Sprengungen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb auch vor, bei gewerbs- oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz in bestimmten Fällen Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen.

2022 stiegen die Falle von Geldautomatensprengungen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr den Angaben nach um 26,5 Prozent. Damit wurde laut BMI ein neuer Höchststand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005 erreicht. Der durch die Sprengungen verursachte Schaden lag demnach 2022 bundesweit insgesamt im dreistelligen Millionenbereich.  © dpa

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