Wenn das Kind die Schule schwänzt, können die Eltern hart bestraft werden. In der Regel gibt es Geldstrafen, es kann in besonders extremen Fällen aber auch eine Haft drohen.
Weniger Staus, günstigere Hotels und Flüge. Immer mehr Eltern verlängern die Ferien ihrer Kinder ohne Erlaubnis der Schule - dabei ist Schulschwänzen kein Kavaliersdelikt.
Schließlich gibt es seit 1919 eine allgemeine Schulpflicht. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen - als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle.
In Bayern hat die Polizei nun zu Beginn der Pfingstferien an Flughäfen rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen - um früher und damit wohl auch günstiger in die Ferien zu starten.
Was aber nützt das beste Sonderangebot, wenn Bußgelder drohen? Gibt es noch weitere mögliche Strafen?
Wer legt die Strafen fest?
Für die allgemeine Schulpflicht gibt es keine bundesweite Regelung, Dauer und Inhalt der Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz der Länder - ebenso die Strafen, mit denen Verstöße sanktioniert werden können.
Welche Strafen drohen?
Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen aber überall Verwarn- oder Bußgelder. Die Höhe legen Städte und Kommunen fest.
Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2.500 Euro reichen - wie zum Beispiel in Berlin. Über 1.000 Euro kann ein Verstoß gegen die Schulpflicht in Bayern oder auch Nordrhein-Westfalen kosten.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Schulen können in Ausnahmefällen extra Fehltage nicht nur direkt vor oder nach den Ferien genehmigen. Dafür braucht es aber einen triftigen Grund, wie zum Beispiel einen Todesfall in der Familie.
Andersherum verlangen einige Schulen in den Tagen vor oder nach Ferien zwingend ein Attest für das Fehlen des Kindes. Wer das dann nicht liefert, kann ein Bußgeld aufgebrummt bekommen.
Wie oft kommt es zu Bußgeldern?
Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt. Nicht immer wird der erste Fehltag sofort sanktioniert. "Ein Bußgeld wird generell erst verhängt, wenn ein Schüler mehr als fünf Tage unentschuldigt fehlt und die Gespräche mit dem Schüler und seinen Eltern zu keinem Ergebnis geführt haben", zitiert MDR Jump beispielsweise Manja Kelch vom Kultusministerium Sachsen.
In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbescheid ins Haus.
Was droht im schlimmsten Fall?
In einem besonders extremen Fall aus dem Jahr 2013 wurde eine Mutter in Berlin sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ihr Sohn hatte nicht nur kurz vor den Ferien, sondern an fast 1.000 Tagen die Schule geschwänzt. (ms/dpa)
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