Mitte Februar startet der Prozess gegen einen 46-Jährigen, der auch im Fall Maddie verdächtig ist. Der Mann steht wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Begangen worden sollen die Taten zwischen 2000 und 2017 sein.
Der Prozess wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen beginnt im Februar. Auftakt für das Verfahren gegen den 46-Jährigen ist am 16. Februar, wie das Landgericht Braunschweig am Donnerstag mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im Oktober 2022 angeklagt. Sie wirft ihm drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt hatte dann im April erklärt, nicht zuständig zu sein, weil der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege - allerdings zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Mitte September feststellte.
Taten wurden laut Anklage zwischen 2000 und 2017 begangen
Die vorgeworfenen Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht. Die Zuständigkeit in Braunschweig ergebe sich daraus, dass der Angeschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig gehabt habe, schrieb die Staatsanwaltschaft zu ihrer Anklage im Oktober 2022.
Der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten sei aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig zu sehen, teilte das OLG nun zur Begründung mit. Es lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vor. (dpa/ank)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.