Ein Streamer mit mehr als 300 000 Followern ist am Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag zu seinem gesperrten Nutzerkonto gescheitert. Die erste Kammer des Ersten Senats lehnte den Antrag nach Angaben von Donnerstag unter anderem deshalb ab, weil der Betroffene nicht nachvollziehbar erklärt habe, warum ihm ohne einstweilige Anordnung des Gerichts ein schwerer Nachteil drohe.
Der Mann hatte unter anderem erreichen wollen, dass das Landgericht Braunschweig wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung über die Kontosperrung entscheiden solle. Er habe insbesondere nicht vorgetragen, einen Antrag auf (Vor-)Verlegung des Termins gestellt zu haben, argumentierte die Kammer in Karlsruhe. (Az. 1 BvQ 1/24)
Der Antragsteller hatte der Mitteilung zufolge seit vielen Jahren Live-Streams auf der Internetplattform veröffentlicht, die auch später abrufbar waren. Die Betreiberin habe sein Nutzerkonto am 8. Dezember 2023 gesperrt, weil der Mann einen anderen Streamer in einem Livestream belästigt und psychisch unter Druck gesetzt habe. Damit habe er gegen die Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien verstoßen, hieß es. Beispiele für einen Richtlinienverstoß seien unter anderem "Ermutigen einer Person zu Selbstmord, die mit Depressionen kämpft" und "Behaupten, Opfer von weithin bekannten gewalttätigen traumatischen Ereignissen seien Lügner".
Dagegen reichte der Nutzer einen Eilantrag beim Landgericht ein, wie das Verfassungsgericht erläuterte. Dieses habe jedoch einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 30. Januar 2024 bestimmt, weil der Fall komplex sei und sonst nicht entschieden werden könne.
Weiter wollte der Streamer, dass das höchste deutsche Gericht die Plattformbetreiberin verpflichte, sein Nutzerkonto unverzüglich zu entsperren, ihm die Nutzung sämtlicher Funktionen einzuräumen und die unbefristete Kontosperrung zu unterlassen. Hierzu wäre eine Verfassungsbeschwerde dem Beschluss zufolge aber unzulässig, weil der Antragsteller den Rechtsweg nicht ausgeschöpft habe. © dpa
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