Wegen Vergewaltigung einer Studentin aus Schweden ist ein damaliger Fahrer eines Fahrdienstvermittlers zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der 34-Jährige sei mit der 20-Jährigen, die in seinem Wagen eingeschlafen war, zu einem abgelegenen Parkplatz gefahren und habe die schutzlose Frau vergewaltigt, begründete das Berliner Landgericht. Der geständige Angeklagte wurde zudem der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Er habe entsprechende Fotos von der Frau mit seinem Handy gemacht.

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Die Studentin hatte im April dieses Jahres nach einem Barbesuch über einen Fahrdienstvermittler eine Fahrt von Berlin-Mitte nach Neukölln gebucht. Nach kurzer Begrüßung sei die Frau, die Alkohol konsumiert hatte, eingeschlafen, hieß es weiter im Urteil. Der Angeklagte habe sich entschlossen, mit ihr zu einem abgelegenen Parkplatz am Treptower Park zu fahren.

Fahrer machte Intimfotos von seinem Opfer

Rund zweieinhalb Stunden später wachte sie auf - "der Mann war über mir, seine Hose war heruntergezogen", schilderte die Frau in einer polizeilichen Vernehmung. Sie habe ihn schreiend von sich gestoßen, dann sein Mobiltelefon verlangt. Ihr Gefühl, dass er sie auch fotografiert hatte, habe sich bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin. Gefertigte Intimfotos habe der Angeklagte noch gelöscht und das Handy dann der Zeugin übergeben. Die Frau habe "beeindruckend geistesgegenwärtig reagiert".

Der Angeklagte hatte gestanden. Er habe die Situation ausgenutzt, hieß es in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Die Frau habe ihm gefallen. "Ich möchte mich ausdrücklich für mein massives Fehlverhalten entschuldigen." Er wolle ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zahlen.

Bei der verhängten Strafe berücksichtigte das Gericht das Geständnis des nicht vorbestraften Mannes. Doch es sei durch die Tat "das Sicherheitsgefühl in Mitleidenschaft gezogen". Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.   © dpa

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