Verlängerte Wochenenden und Ferien sind eine Belastungsprobe für die Straßen in Tirol. Vor allem zur Hauptreisezeit nutzen Urlauber die Landesstraßen, um Staus und Mautgebühren zu umgehen. Doch damit soll nun Schluss sein: Das österreichische Bundesland führt Straßensperren ein. Welche Strecken und Fahrzeuge betroffen sind, erfahren Sie hier.
Auf Reisende, die während der Ferienzeit durch das österreichische Bundesland Tirol fahren möchten, kommen erhebliche Einschränkungen zu: Die Tiroler Landesregierung hat Straßensperren eingeführt, um eine den Großraum Innsbruck und das Wipptal zu entlasten.
Seit Donnerstag gilt das Fahrverbot auf Landesstraßen, die von Urlaubern gern zur Umfahrung von Staus oder zur Vermeidung der Maut auf den österreichischen Autobahnen genutzt werden. Eine Übersicht der wichtigsten Informationen.
Wann gilt die Straßensperre?
Das Fahrverbot gilt seit Donnerstag (20. Juni) und soll vorerst bis zum 14. September bestehen bleiben. Die Maßnahme der Tiroler Landesregierung soll an allen Wochenenden von Samstag um 7:00 Uhr bis Sonntag um 19:00 Uhr gelten. Ebenso betroffen ist der Feiertag Maria Himmelfahrt am Donnerstag, 15. August.
Welche Straßen sind von der Sperre betroffen?
Im Zuge der Entlastungsmaßnahmen sollen die Autobahnabfahrten im Großraum Innsbruck und dem Wipptal für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Die Maßnahmen greifen an den Ausfahrten zwischen Hall und Zirl auf der Inntalautobahn (A12), sowie bei Patsch und bei Gries am Brenner auf der Brennerautobahn (A13). Die Brennerstraße ist von den Verboten nicht betroffen.
Wer ist von der Sperre betroffen?
Die Fahrverbote gelten für den gesamten Verkehr, ob Auto, Lastwagen oder Motorrad. Nicht betroffen sind Autofahrer, die direkt nach Innsbruck oder in die umliegenden Dörfer wollen.
Wie finden die Kontrollen statt?
Kontrollen wurden bereits am Donnerstag an den Ausfahrten der gesperrten Ausweichrouten von Polizeistreifen vorgenommen. Auch in Zukunft soll an neuralgischen Punkten die Einhaltung der Maßnahmen überprüft werden.
Unterstützt durch die Asfinag, das österreichische Unternehmen zur Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierung, wird frühzeitig auf die Sperre hingewiesen. Abfahrende werden durch Beschilderungen wieder auf die Autobahn zurückgeführt.
Der Fokus der Maßnahmen liegt derzeit jedoch auf Navigationsgeräten, die die Umfahrungen nicht mehr anzeigen sollen. Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei, erläuterte, dass dazu den Navi-Betreibern die aktuellen Verkehrsdaten in Zusammenhang mit dem Verbot zur Verfügung gestellt worden seien.
Welche Strafen drohen?
Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich müssen Fahrzeughalter eine Mautgebühr entrichten. Überführte Mautpreller, die mit dem Lkw oder Bussen unterwegs sind, können innerhalb von fünf Stunden beziehungsweise 100 Kilometern die Maut nachzahlen. Für Pkw und Wohnmobile ohne gültige Vignette muss eine Ersatzmaut von 120 Euro gezahlt werden, Motorradfahrer zahlen 65 Euro.
Erfolgt die Zahlung nicht, wird eine Verwaltungsstrafe fällig, die zwischen 300 und 3.000 Euro liegt. (sus/dpa)
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