Der U-Boot-Mörder Peter Madsen wollte seine lebenslange Gefängnisstrafe wegen des Mordes an der Journalistin Kim Wall nicht akzeptieren. Deshalb zog er erneut vor Gericht. Vergeblich: Nun wurde seine lebenslange Haftstrafe bestätigt.
Der wegen Mordes verurteilte dänische Erfinder Peter Madsen ist mit seiner Berufung gescheitert. Ein Gericht in Kopenhagen bestätigte am Mittwoch Madsens lebenslange Haftstrafe, die in Dänemark nicht zeitlich begrenzt ist.
Der 47-Jährige hatte laut Gericht im vergangenen Sommer die schwedische Journalistin Kim Wall in einem selbstgebauten U-Boot erst gefoltert, dann getötet und zerstückelt über Bord geworfen. Das Gericht ging von einem sexuellen Motiv aus.
Im April war Madsen für die Tat zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Madsen akzeptierte Schuldspruch
Daraufhin ging der 47-Jährige in Berufung, um sein Urteil abzumildern. Bei einem einzelnen Mord ist eine lebenslange Haftstrafe in Dänemark selten und wird nur bei besonders brutalen Hintergründen der Tat verhängt. Den Schuldspruch wegen Mordes akzeptierte Madsen, obwohl er die grausame Tat selbst nie zugegeben hatte.
Zuvor hatte Madsen stets geleugnet, die 30-Jährige vorsätzlich getötet zu haben. Er behauptete, die junge Frau sei durch einen tragischen Unfall an Bord des U-Boots ums Leben gekommen. Das Kopenhagener Gericht hatte diese Erklärung jedoch als unglaubwürdig gewertet.
Verdächtige Videos gefunden
Während des Berufungsprozesses ging Ankläger Kristian Kirk noch einmal die Details des Mordes an Bord des U-Boots Nautilus durch.
Außerdem führte er an, dass auf Madsens Computer zahlreiche Videos gefunden wurden, die die Misshandlung und Ermordung von Frauen zeigten. "Selbst wenn das Gericht nicht darüber entscheiden soll, ob Madsen schuldig ist, muss es ihn doch beurteilen können", sagte Kirk. Er sehe es als erwiesen an, dass der Erfinder den Mord und die Zerstückelung der schwedischen Journalistin geplant hatte.
Die verschärften Umstände der Tat rechtfertigten daher eine lebenslange Haftstrafe.
Des Weiteren waren bei der Verhandlung die Eltern von Kim Wall anwesend. Ihre Anwältin forderte Schadenersatz für den Verlust ihres einzigen Kindes. Madsen hatte zunächst abgelehnt, im Laufe des Prozesses akzeptierte er jedoch die Forderungen. (kad/dpa) © dpa
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