Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für rechtskräftig erklärt. F. hatte von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet.
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Bundesgerichtshof
Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin rechtskräftig
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