Wer im Rentenalter noch arbeitet und so auch seine spätere Rente erhöhen will, muss hierfür auch selbst Beiträge leisten.

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Dass allein die Beiträge des Arbeitgebers die Rente nicht erhöhen, ist rechtmäßig und auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az. L 2 R 36/23)

Wer möchte, kann inzwischen auch über die Rentenaltersgrenze hinaus weiter arbeiten. Frühere Hinzuverdienstgrenzen entfielen zum Jahresbeginn vollständig. Arbeitgeber müssen dann immer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Rentnerarbeitnehmer dagegen sind davon befreit.

Auf diese Befreiung können sie aber auch verzichten und dann auch selbst weitere Rentenbeiträge leisten. Nur dann erhöhen sich laut Gesetz auch die späteren Rentenleistungen. Wenn nur der Arbeitgeber Beiträge zahlt, bleibt dies dagegen unberücksichtigt.

Ein heute 74-jähriger Rentner aus Darmstadt klagte. Nach Erreichen der Altersgrenze hatte er in Teilzeit weiter gearbeitet, und sein Arbeitgeber hatte entsprechend Rentenbeiträge abgeführt. Er meinte, dies müsse seine künftige Rente erhöhen, auch wenn er selbst keine Beiträge gezahlt hatte.

Wie schon das Sozialgericht wies nun aber auch das LSG die Klage ab. Die Renten und auch die anderen Sozialsysteme müssten nicht so ausgestaltet sein, dass sich alle Beiträge unmittelbar auf die Leistungen auswirken, betonten die Richter in Darmstadt.

Mit den Arbeitgeberbeiträgen habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass Unternehmen nicht Rentner aus Kostengründen vorziehen und so Arbeitsplätze für Jüngere blockiert werden. Dieses Ziel sei legitim, die Regelung sei daher nicht verfassungswidrig.

Zudem habe der Gesetzgeber auf das Problem reagiert. Seit 2017 könnten Rentner "auf die Versicherungsfreiheit verzichten und hierdurch eine Rentenerhöhung bewirken". Auch die Arbeitgeberbeiträge würden dann berücksichtigt. Hier habe der klagende Rentner aber nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und daher selbst auch keine Rentenbeiträge mehr gezahlt.  © AFP

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