Am morgigen Freitag startet der offizielle Verkauf von Silvesterböllern. Doch sowohl der Verkauf, als auch das Zünden von Feuerwerkskörpern sind gesetzlich reglementiert.
Drei Tage vor Silvester startet an diesem Freitag der Verkauf von Feuerwerk wie Raketen, Batterien und Knallkörpern. Das Abbrennen dieser Böller der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und 1. Januar. Wer sie nutzen will, muss volljährig sein. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten.
Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Der Feuerwerksverkauf beginnt dieses Jahr bereits am 28. Dezember, da einer der gesetzlich vorgesehenen Verkaufstage auf einen Sonntag fällt. So ist es in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt.
(dpa)
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