Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, die Ende 2019 vorübergehend eingeführte Erlaubnis zum Abhören bei der Aufklärung von Wohnungseinbrüchen um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit.

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Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Montag hatten vor allem Vertreter von Ermittlungsbehörden dafür plädiert, diese Erweiterung des Katalogs von Straftaten, bei denen die Telekommunikationsüberwachung genutzt werden darf, über Dezember 2024 hinaus beizubehalten.

Die schwarz-rote Koalition hatte die Erlaubnis zum Abhören damals auf Einbrüche in dauerhaft genutzte Privatwohnungen ausgeweitet, verbunden mit dem Ziel, die oftmals organisierten kriminellen Strukturen dahinter aufzudecken. Gleichzeitig wurde damals eine Evaluierung der neuen Regelung nach fünf Jahren vereinbart.

Das Bundesjustizministerium ist allerdings der Ansicht, dass jetzt noch gar nicht beurteilt werden könne, wie sich die Neuregelung in der Praxis ausgewirkt hat. Zwar betonten mehrere der vom Rechtsausschuss befragten Sachverständigen, die aufwendige Telekommunikationsüberwachung sei zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen in den vergangenen Jahren ohnehin nur äußerst selten, dann aber oft mit Erfolg genutzt worden.

Allerdings wies das Ministerium darauf hin, dass die Ergebnisse der bisherigen Auswertung nicht aussagekräftig seien. Denn aufgrund der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 hatten sich die Menschen in Deutschland besonders viel in ihren eigenen vier Wänden aufgehalten. Entsprechend sank die Zahl der Wohnungseinbrüche in diesem Zeitraum.

Lars Mahnke, Oberstaatsanwalt aus Hamburg, berichtete von Einbruchserien, die ohne die Möglichkeit, Telekommunikation zu überwachen, nicht hätten aufgeklärt beziehungsweise beendet werden können. So werden seinen Angaben zufolge reisende Täter aus Südamerika und Osteuropa jeweils für einige Tage in der Wohnung einer Kontaktperson untergebracht. Dieser "Resident" sei zwar ein Gehilfe, aber in der Regel nicht Teil der Bande.

Einige Abgeordnete und Sachverständige hatten bei der Anhörung Datenschutzbedenken geltend gemacht. Die Union sprach sich für eine Verlängerung der bestehenden Regelung ohne zeitliche Begrenzung aus.  © dpa

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