Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, hat die Äußerungen von CDU-Chef Friedrich Merz über Zahnarztbehandlungen für Asylbewerber als falsch zurückgewiesen.
Er könne die Aussagen von
Merz hatte am Mittwochabend in einer Talkshow des Senders "Welt" behauptet, dass abgelehnte Asylbewerber beim Arzt sitzen und "sich die Zähne neu machen" lassen würden. Er ergänzte: "Und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine." Die Äußerungen sorgten anschließend für scharfe Kritik.
"Da gibt es keinen Zusammenhang", sagte nun der Zahnärztechef dem Magazin. Beim Zahnarzt kriege man in der Regel problemlos Termine. Nur im ländlichen Bereich sei es so, dass es dort auf Grund der geringeren Zahnarztdichte zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die Behandlung von Geflüchteten und Asylbewerbern verursache "im Moment" auch keine außergewöhnliche Arbeitsbelastung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte, erklärte Benz.
Im Zuge des Ankommens von Geflüchteten 2015 und 2016 habe es zwar "schon merkbar mehr Arbeit" gegeben, aber damals habe es "viele ungeklärte Sachlagen" gegeben. "Das ist jetzt besser geregelt", sagte der Zahnärztechef. Dazu, wie viele Asylbewerber sich hierzulande in Zahnarztpraxen behandeln lassen und zur Höhe der dabei anfallenden Kosten hatte die Bundeszahnärztekammer demnach keine Zahlen.
Gassen sagte zu den Äußerungen von Merz dem ZDF: "Patienten müssen auf Termine warten und werden sich in Zukunft noch länger für einen Arzttermin gedulden müssen. Grund dafür sind jedoch nicht abgelehnte Asylbewerber, sondern ein chronisch unterfinanziertes Gesundheitssystem." Der Verbandschef wies darauf hin, dass Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lediglich das "gesundheitliche Existenzminimum" in Anspruch nehmen könnten.
Allerdings räumte Gassen ein, dass geflüchteten Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen auch darüber hinaus gehende Leistungen gewährt würden. "Kommt ein Patient mit Schmerzen in die Praxis wird er natürlich behandelt - unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus", stellt er klar. Es könne nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sein, Leistungen zu verweigern, die über das Minimum hinausgingen. © AFP
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