Der von ihm verursachte Eklat im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird für den AfD-Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler voraussichtlich teuer werden. Auf ihn kommt ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zu. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas kündigte am Donnerstag in der Sitzung des Ältestenrats an, ein entsprechendes Verfahren "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages" einzuleiten.
Der AfD-Politiker hatte in der Ausschusssitzung am Mittwoch den Platz der amtierenden Vorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eingenommen und vor sich ein Schild "Ausschussvorsitzender" gestellt. Der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen, kam er nicht nach. Die Sitzung begann nach Teilnehmerangaben verspätet, da die Abgeordneten der anderen Fraktionen zunächst aus Protest gegen die AfD-Aktion nicht teilnahmen. Ziegler habe dann den Platz geräumt.
Der Vorfall ist Teil eines seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits, über den am kommenden Mittwoch (20. März) auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandeln wird. Die AfD-Fraktion hat vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt. Sie war nach der vergangenen Bundestagswahl mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen - darunter der Gesundheitsausschuss - gescheitert.
Üblicherweise wird der Vorsitz in den Ausschüssen nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen und dort den Chefposten besetzen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis alle Vorsitze verteilt sind. Die AfD hätte nach diesem Mechanismus in drei Ausschüssen den Vorsitz stellen können. Sie ging jedoch leer aus, weil in diesen drei Ausschüssen über die Besetzung des Vorsitzes nochmals abgestimmt wurde, was eigentlich unüblich ist. Dabei fielen die AfD-Kandidaten durch. © dpa
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