- Die AfD ist mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
- Die Partei versucht bislang erfolglos, einen Kandidaten in den Vizepräsidenten-Posten im Bundestag wählen zu lassen.
- Über die Klagen selbst ist noch nicht entschieden, über eine von ihnen soll am 10. November verhandelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit deren erfolglosen Bemühungen um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag abgewiesen. Sie seien unzulässig, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. Das, was die AfD konkret beantragt habe, könne in einem Organstreit grundsätzlich nicht angeordnet werden. Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden. Am 10. November will das Gericht über eine von ihnen verhandeln, wie parallel angekündigt wurde. (Az. 2 BvE 2/20 u.a.)
Die AfD ist in der zu Ende gehenden Wahlperiode als einzige Fraktion nicht mit einem Stellvertreter im Bundestagspräsidium vertreten. Die anderen Parteien hatten allen sechs Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit verweigert. Die AfD-Fraktion sieht sich in ihren Rechten verletzt. Mit ihrem Eilantrag hatte sie erreichen wollen, dass der Bundestag "vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen" für die Wahl des Präsidiums treffen muss. Die Klage, über die im November verhandelt werden soll, stammt von dem Abgeordneten Fabian Jacobi (AfD). Hier geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Wahl haben. (dpa/mgb)
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