Nach Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und der Bestechlichkeit gibt es neue Vorwürfe gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron.
Nach dpa-Informationen gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass die Nummer zwei der Europawahlliste der AfD eine Scheinadresse als Wohnsitz in seinem Wahlkreis im Münchner Norden angegeben haben könnte. Dazu soll auch Geld gezahlt worden sein. Zuerst hatten "Spiegel" und ZDF über die neuen Vorwürfe berichtet. Bystron bestritt auf Nachfrage, dass es sich um eine Scheinwohnung handelt.
Bystron sagte am Dienstag: "Ich habe einen ordnungsgemäßen Mietvertrag, werde jedoch am Einzug gehindert, weil sich der Vormieter weigert, auszuziehen. Sobald die Wohnung gerichtlich geräumt wird, werde ich sie auch beziehen." Die Vorwürfe bezeichnete er als "Kampagne", die das Ziel habe, "mich und die AfD bei den Wahlen zu beschädigen".
Die Generalstaatsanwaltschaft München, die im Zuge der Ermittlungen gegen Bystron Durchsuchungen von Räumen in Berlin, Bayern und auf Mallorca angeordnet hatte, wollte sich auf Nachfrage wegen des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äußern. Bezüglich sämtlicher Vorwürfe gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Der Bundestag hatte die Immunität von Bystron Mitte Mai aufgehoben, weil die Generalstaatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche gegen ihn ermittelt. Polizisten durchsuchten unter anderem sein Abgeordnetenbüro in Berlin. Bystron selbst bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Er rechne damit, dass das Verfahren eingestellt werde, "wenn die Wahl vorbei ist".
Bystron und der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, sind seit Wochen wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken in den Schlagzeilen. Staatsanwaltschaften prüfen laut Medienberichten mögliche Geldzahlungen bei beiden Politikern. Nach der Durchsuchungsaktion verzichtete Bystron vorläufig auf Wahlkampfauftritte für die AfD - unter Verweis auf familiäre Gründe. © dpa
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