Dieser Tage wird erneut über die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz diskutiert. Eine exklusive Civey-Umfrage für unsere Redaktion zeigt nun: Eine klare Mehrheit im Land würde einen solchen Schritt begrüßen.
Seit der rassistisch motivierten Gewalttat von Hanau wird erneut über die AfD debattiert. Politiker fast aller Parteien, Wissenschaftler, Vertreter der Zivilgesellschaft und, laut einer Umfrage der "Bild am Sonntag", eine Mehrheit der Bevölkerung geben der AfD eine Mitverantwortung für die Tat, bei der ein 43-jähriger Deutscher zehn Menschen, neun davon mit Migrationshintergrund, erschoss.
Zur Diskussion steht deshalb nun auch die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz. Eine klare Mehrheit in Deutschland würde einen solchen Schritt begrüßen, wie eine exklusive Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für unsere Redaktion zeigt.
Auf die Frage "Sollte die AfD Ihrer Meinung nach vom Verfassungsschutz beobachtet werden?" antworteten 69 Prozent mit "Ja, auf jeden Fall" oder "eher ja". Hingegen lehnen nur 26 Prozent der Befragten eine solche Überwachung der Partei ab.
Nur Hälfte der FDP-Anhänger befürwortet AfD-Überwachung
Interessant ist die Aufschlüsselung nach Parteipräferenzen: Während Anhänger der Grünen (93 Prozent), der SPD (92 Prozent), der Linkspartei (80 Prozent) und der Union (70 Prozent) fast durchweg eine nachrichtendienstliche Beobachtung der AfD gutheißen, findet das nur jeder zweite FDP-Wähler (48 Prozent) wünschenswert.
Erwartbar: 94 Prozent der AfD-Anhänger lehnen eine Überwachung der Partei ab. Die Civey-Umfrage fand vom 28. Januar bis 26. Februar statt, die Antworten von 5.110 Personen wurden für die repräsentative Stichprobe verwendet.
SPD und Grüne fordern Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz
Vor allem SPD und Grüne halten eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für längst überfällig. Das forderte SPD-Vorsitzende Saskia Esken erneut beim Politischen Aschermittwoch ihrer Partei in Vilshofen. In der Partei "treffen Nazis auf Nazis", sagte sie. "Die AfD ist der politische Arm des rechten Terrors."
Auch der Grünen-Vorsitzende
Bereits am Wochenende hatte Eskens Parteikollege Lars Klingbeil betont: "Es kann doch niemand ernsthaft infrage stellen, dass sich die AfD verfassungsfeindlich verhält." Dafür gebe es klare Indizien. Allerdings müssten das die zuständigen Behörden entscheiden, sagte der SPD-Generalsekretär am Sonntag in der ARD.
Hohe Hürden für Beobachtung
Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für die Beobachtung von Parteien, weil es diesen einen hohen Stellenwert für die politische Willensbildung in Deutschland beimisst. Dennoch kommt eine Beobachtung dann infrage, wenn dies wegen einer Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung geboten erscheint.
So machte der Verfassungsschutz etwa auch die NPD oder auch die Linkspartei zum Beobachtungsobjekt.
Tatsächlich überwacht die Behörde schon einzelne Politiker der AfD, darunter AfD-Thüringen-Chef Björn Höcke und den Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz, wie "Die Zeit" Mitte Februar berichtete. Die AfD-Teilorganisationen "Flügel" und "Junge Alternative" behandelt das Bundesamt als Verdachtsfall, bei dem auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden dürfen.
Die Gesamtpartei wurde Anfang vergangenen Jahres lediglich als Prüffall eingestuft. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.
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