- Limits für Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, mehr Beschränkungen für Ungeimpfte.
- Bund und Länder legen deutlich nach, um die dramatische Pandemie-Lage in den Griff zu kriegen.
Im Kampf gegen die beispiellose Corona-Welle greifen im Advent in ganz Deutschland strengere Schutzauflagen - und umfassende Beschränkungen für Ungeimpfte. Der designierte Bundeskanzler
Er rief erneut alle zu Impfungen auf und betonte das Ziel von bis zu 30 Millionen Impfungen bis Jahresende. Die scheidende Regierungschefin
Bund und Länder beschlossen am Donnerstag nach langem Ringen eine Reihe von Maßnahmen mit Folgen für Millionen Bürger, um die Virusausbreitung zu bremsen. Ungeimpften wird im Weihnachtsgeschäft der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt.
Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen Impfungen übernehmen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten. Die neuen Regelungen im Überblick.
2G bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen
Bei Kultur und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel wird bundesweit ausgeweitet und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).
Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte.
Starke Zuschauer-Einschränkung bei Großveranstaltungen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden.
In Innenräumen dürfen es höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Dies gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Es gilt eine Maskenpflicht und die 2G-Regel.
Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
Doppelt geimpft nicht dauerhaft anerkannt
Der Impfstatus werde bei einer doppelten Impfung nicht dauerhaft anerkannt werden können, sagte Merkel weiter. Es werde auch auf EU-Ebene diskutiert, dass nach neun Monaten die zweite Impfung ihre Gültigkeit verliere, daher sei das "Boostern" ganz wichtig. Der Übergang werde aber so sein, dass jeder eine Chance habe, seinen Impfstatus zu erneuern.
Merkel sagte mit Blick auf die aktuelle Lage, die Belastung in Krankenhäusern gerate teilweise an Grenzen. Patienten müssten verlegt werden. Es sei ein "Akt der nationalen Solidarität" nötig.
Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es demnach zudem ein Feuerwerksverbot geben.
Bereits im vergangenen Jahr war wegen der Corona-Pandemie der Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Ziel war es, die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen - unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden.
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Maskenpflicht an Schulen
An den Schulen wird eine generelle Maskenpflicht eingeführt. Die gilt für alle Stufen.
Apotheker und Zahnärzte dürfen gegen Coronavirus impfen
Um die Impfkampagne zu beschleunigen, können sich daran künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte beteiligen. Dazu soll es später auch eine gesetzliche Regelung geben.
Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. (dpa/msc/fra)
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