Bis spätestens Dienstagnacht hätte die Stadt Bochum den Tunesier Sami A. nach Deutschland zurückholen müssen, doch sie ließ das Ultimatum der Justiz verstreichen. Nun hat dessen Anwältin das Gericht aufgefordert, ein Zwangsgeld gegen Bochum festzusetzen.

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Weil Sami A. nach wie vor nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde, fordert die Anwältin des Tunesiers nun ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro von der Stadt Bochum.

Die Stadt hatte eine Frist zu seiner Rückholung aus Tunesien in der Nacht zum Mittwoch verstreichen lassen, die das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzt hatte.

"Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden", sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte den Antrag. Darüber hinaus beantragte Basay-Yildiz die Androhung weiterer Zwangsgelder.

"Darüber muss das Gericht nun entscheiden - und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde nicht an Sami A. ausgezahlt werden, sondern in die Staatskasse fließen. Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben.

OVG weist Antrag der Stadt gegen Ultimatum zurück

Hintergrund der neuen Anträge der Anwältin von Sami A. ist eine Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen vom Dienstagabend. Darin wies das OVG einen Antrag Bochums gegen das gesetzte Ultimatum zurück. Bislang habe die Stadt keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung.

Sami A. kann nach Angaben Tunesiens zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der tunesischen Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt.

Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Stellungnahmefristen laufen ab Montag

Am 13. Juli war er unter umstrittenen Umständen abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen drohender Folter in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.

Die Richter hatten die Stadt daraufhin verpflichtet, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen – was Bochum allerdings nicht akzeptieren will.

Hierzu laufen erst am kommenden Montag Stellungnahmefristen und erst am 13.8. Beschwerdebegründungsfristen aus, weshalb erst danach mit Entscheidungen zu rechnen ist.

(jwo/dpa/AFP)  © dpa

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