Von der Sperre zahlreicher Posten im Bundeshaushalt sind nach Angaben der Bundesregierung keine sozialen Leistungen betroffen.

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"Sozialleistungen sind nicht gefährdet", sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums am Dienstag in Berlin. "Gesetzliche Renten, Arbeitslosengeld, die Lebensunterhaltsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden natürlich auch weiterhin fristgerecht und in voller Höhe ausgezahlt."

Diese Leistungen seien nicht von den sogenannten Verpflichtungsermächtigungen betroffen, deren Bewirtschaftung das Bundesfinanzministerium eingeschränkt habe.

Der Stopp der Verpflichtungsermächtigungen 2023 betrifft Zahlungsverpflichtungen für künftige Jahre und zahlreiche Ministerien. Aus dem Arbeitsressort von Minister Hubertus Heil (SPD) hieß es weiter, wie jedes betroffene Ressort prüfe derzeit auch das Arbeitsministerium, was die haushaltswirtschaftliche Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 im Einzelnen bedeute. "Diese Prüfung ist vielschichtig und erfordert daher Zeit."

Unterdessen rang die Ampel-Koalition weiter um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt.  © dpa

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