Die Anerkennungsquoten bei Asylanträgen von Türken schwanken stark zwischen den verschiedenen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Die Spannbreite bei den bereinigten Schutzquoten lag im vergangenen Jahr zwischen zwei Prozent in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) und 83 Prozent in Bonn, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage der Linksfraktion hervorgeht.
Zuerst hatte die "Welt" darüber berichtet. Im Bundesschnitt lag die Quote 2017 bei rund 28 Prozent.
In der bereinigten Schutzquote sind nur Asylverfahren enthalten, die auch inhaltlich vom Bamf geprüft und nicht rein formell - etwa, weil ein anderes EU-Land zuständig ist - entschieden wurden.
Auch bei anderen Herkunftsstaaten wie etwa Äthiopien gehen die Schutzquoten je nach Bamf-Außenstelle zum Teil weit auseinander - hier liegen sie zwischen knapp fünf Prozent in Zirndorf (Bayern) und fast 57 Prozent in Büdingen (Hessen).
Wie eine Sprecherin der Nürnberger Behörde mitteilte, laufen derzeit Stichprobenprüfungen von negativen und positiven Entscheidungen in zehn Außenstellen, deren Schutzquoten um zehn Prozentpunkte von den sogenannten Referenzschutzquoten abweichen.
Etwa 8.500 Fälle sollen dabei überprüft werden. Auch routinemäßig will das Bamf quartalsweise die Quoten prüfen, wenn diese von der jeweiligen Referenz abweichen.
Das Bamf begründet die unterschiedlich hohen Schutzquoten vor allem damit, dass jedes Asylverfahren im Einzelfall geprüft werde. "Auch bei Personen aus demselben Herkunftsland können sich - bei auf dem ersten Blick ähnlichen Fallkonstellationen - die individuellen Umstände unterscheiden."
Zudem könne es vorkommen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders viele Flüchtlinge aus einer bestimmten Region eines Landes nach Deutschland kämen und dass deren Asylanträge überwiegend in einem Bundesland bearbeitet würden.
Dies könne die Quoten verändern, da die Entscheidungsgrundlagen zu Menschen aus verschiedenen Herkunftsregionen unterschiedlich sein könnten. © dpa
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