Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat ihre Vorschläge zur Reform des Gleichbehandlungsgesetzes gegen Kritik der FDP verteidigt.

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"Es gibt in Deutschland leider eine lange Tradition, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen als Spinner darzustellen, die sich das nur einbilden", sagte Ataman den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom Freitag. "Wer so redet, verharmlost Diskriminierung, die für viele Menschen existenzielle Folgen haben kann."

Ataman hatte am Mittwoch eine Reihe von Vorschlägen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) präsentiert. Dazu gehört auch ein erleichterter Nachweis von Diskriminierung. Dafür soll eine "Glaubhaftmachung" reichen, die von ihr als "überwiegende Wahrscheinlichkeit" definiert wird.

Hieran gab es massive Kritik aus der Regierungspartei FDP. Die liberale Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr sprach von "gesellschaftlichem Sprengstoff" und warnte, die Absenkung der Nachweiserfordernisse werde "Missbrauch, Falschbeschuldigungen und Erpressungen fördern".

Der stellvertretende Bundestagspräsident Wolfgang Kubicki (FDP) betonte, die Vorschläge seien weder in Koalition noch in Bundesregierung abgestimmt.

Ataman rief nun zu "mehr Sachlichkeit bei der Diskussion" auf. Anders als behauptet, enthalte ihr Vorschlag keine Umkehr der Beweislast: "Es bleibt weiterhin dabei, dass eine betroffene Person Tatsachen vorlegen und ein Gericht entscheiden muss, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat", sagte sie den RND-Zeitungen. Es könne niemand "ins Blaue hinein" behaupten, diskriminiert worden zu sein und erfolgreich klagen.

Es gehe ihr lediglich "um eine Klarstellung der gültigen Rechtslage, dass eine Beweislasterleichterung möglich ist – zum Beispiel durch eidesstattliche Versicherungen, Testing-Verfahren oder Statistiken", betonte Ataman. Eine solche "Glaubhaftmachung" entspreche europäischem Recht und stehe seit 2006 in der Gesetzesbegründung zum AGG.   © AFP

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