Außenministerin Annalena Baerbock wertet die EU-Einigung auf einen weiteren zentralen Bestandteil der europäischen Asylreform auch als Erfolg der Bundesregierung. "Wir haben in Brüssel bis zur letzten Minute hart und erfolgreich darum gerungen, dass es nicht zu einer Aufweichung von humanitären Mindeststandards wie dem Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung kommt", erklärte die Grünen-Politikerin in einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Mitteilung. "Durch unseren Einsatz haben wir zudem sichergestellt, dass die Regelungen der Krisenverordnung nur in sehr stichhaltig begründeten Fällen überhaupt gezogen werden können."

Mehr aktuelle News

Die sogenannte Krisenverordnung ist ein zentrales Element der geplanten EU-Asylreform. Über sie könnte etwa bei einem besonders starken Anstieg der Migration der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Zudem könnte der Kreis der Menschen vergrößert werden, der für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommt. Grundsätzlich sehen die Pläne für die EU-Asylreform zahlreiche Ergänzungen und Verschärfungen vor, um unerwünschte Migration zu begrenzen.

Dass über die Pläne für den Krisenmechanismus wochenlang keine Einigung erzielt werden konnte, hatte insbesondere an humanitären Bedenken der Bundesregierung gelegen. Nachdem der Druck von Partnerländern gestiegen war, gab Berlin vergangene Woche den Widerstand gegen kleinere Zugeständnisse auf, hatte aber nur noch wenige Verbesserungen durchsetzen können. Zuletzt sperrte sich dann noch Italien, das nun aber ebenfalls im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten einem Kompromiss zustimmte.

"Nachdem über Monate keine der deutschen Vorschläge zu Humanität und Ordnung in die Krisenverordnung aufgenommen wurden, konnte dies letzte Woche in einer gemeinsamen Kraftanstrengung erreicht werden", so Baerbock. Dafür hätten sie und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sich mit aller Kraft eingesetzt. "Für mich war wichtig: Der Kompromiss, den die Mitgliedstaaten zum GEAS-Paket im Juni erreicht haben - von der Registrierung an den Außengrenzen über eine gerechte Verteilung bis hin zu geordneten Verfahren für Rückführungen – darf nicht durch die Hintertür der Krisenverordnung ausgehöhlt werden wie ein Schweizer Käse."  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.