Das Baukindergeld kommt – und zwar ohne Beschränkung auf 120 Quadratmeter. Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss am Dienstagabend auf einen Kompromiss geeinigt. Eine zusätzliche Beschränkung wird es allerdings geben.
Die noch junge Regierung hat ihren ersten Koalitionsausschuss hinter sich. Der Asylstreit zwischen CDU und CSU konnte zwar nicht geschlichtet werden, handlungsfähig sei man aber trotz des Konflikts, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder im ARD-"Morgenmagazin" sagte.
Beweis dafür sei die Einigung beim milliardenschweren Baukindergeld, bei dem es ebenfalls Differenzen gab.
Wer hat nun Anspruch auf das Baukindergeld? Und ab wann können Familien damit rechnen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Worauf haben sich Union und SPD geeinigt?
Der Vorschlag der SPD, eine Deckelung des Baukindergeldes auf 120 Quadratmeter einzuführen, ist vom Tisch. Die Fläche einer Immobilie hat demnach keinen Einfluss darauf, ob eine Familie Anspruch auf Baukindergeld hat oder nicht.
Eine Deckelung hatte die SPD ins Spiel gebracht, weil die Kosten sonst das Haushaltsbudget übersteigen könnte.
Aus Rücksicht auf den Bundeshaushalt hat sich die Große Koalition nun darauf verständigt, das Baukindergeld zeitlich zu befristen. Das war im Koalitionsvertrag zuvor nicht vorgesehen.
Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?
Anspruch hat nahezu jeder, der Kinder hat. Eine Einschränkung ist dabei das Familieneinkommen: Dieses darf die Grenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind nicht überschreiten.
Eine Familie mit zwei Kindern dürfte also bis zu 105.000 Euro jährlich verdienen, um noch Anspruch auf das Baukindergeld zu haben. Diese Gehaltsgrenze stand bereits im Koalitionsvertrag fest und war unstrittig.
Eine weitere Voraussetzung für das Baukindergeld ist das Alter der Kinder: Diese müssen unter 18 Jahre alt sein und zu Hause wohnen.
Schätzungsweise bis zu 200.000 Familien in Deutschland haben unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf das Baukindergeld.
Wie viel Geld können Familien bekommen?
Berechtigte Familien bekommen für den Kauf einer Wohnung oder den Bau eines Hauses 1.200 Euro pro Kind und Jahr, und das über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Ab wann soll es das Baukindergeld geben?
Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, das Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 zu zahlen. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2020.
Das heißt, die Leistung gilt für alle Kauf- und Bauverträge, die seit Jahresbeginn abgeschlossen wurden und noch bis Ende 2020 abgeschlossen werden.
Beantragt werden kann es ab 18. September 2018.
Wo kann ich das Baukindergeld beantragen?
Noch kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Wann es so weit ist und wie genau man einen Antrag auf Baukindergeld stellen kann, ist noch nicht klar.
Sicher ist bislang nur, dass die Abwicklung über die KfW-Förderbank laufen wird. Aktuelle Informationen zum Stand der Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage der KfW.
Was bemängeln Kritiker am Baukindergeld?
Familien, die in Großstädten zur Miete wohnen, helfe das neue Baukindergeld kaum, bemängeln Kritiker, darunter auch die Grünen. Dort seien die Immobilienpreise so hoch, dass sich Familien auch mit Baukindergeld in der Regel kein Eigentum leisten könnten.
Auch Familien mit geringem Einkommen helfe das Baukindergeld nicht, da diese trotz des neuen Zuschusses wohl nicht in der Lage sind, sich ein Eigenheim zu finanzieren.
Das bedeute, alle Steuerzahler in Deutschland subventionierten die Eigenheime von wenigen Familien, die sich ohnehin eine Immobilie leisten könnten.
Der Mieterbund kritisiert das Vorhaben als "sinnlos". Der Wohnungsneubau werde dadurch nicht angekurbelt: In ländlichen Regionen würden nur diejenigen Baukindergeld beantragen, die sowieso bauen wollten, und in Städten werde der subventionierte Kauf von Eigentumswohnungen zu einer weiteren Zuspitzung des Wohnungsmarktes führen.
Mieter- und Eigentümervertreter befürchten zudem, dass das Baukindergeld von Bauunternehmen abgeschöpft wird, indem diese die Preise erhöhten - das sei schon bei der Eigenheimzulage so gewesen. (jwo/dpa)
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