Bürger können das neue Baukindergeld ab dem 18. September bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin mit.
Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.
Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt.
Baukindergeld rückwirkend ab 1. Januar
Über zehn Jahre erhält eine Familie mit einem Kind damit einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern von 24.000 Euro, wie das Innenministerium vorrechnet. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro.
Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist.
"Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer. "Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen." © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.