Drei AfD-Landesverbände werden vom Verfassungsschutz aktuell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einem Medienbericht zufolge droht nun aber der gesamten Partei eine neue Einstufung. Ob dem wirklich so ist, will der Verfassungsschutz nicht kommentieren.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) daran, die gesamte AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung am Sonntagabend.

Der Verfassungsschutz wollte die Berichte am Montag nicht kommentieren. "Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung", teilte der Nachrichtendienst am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit und fügte hinzu: "Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht."

Gutachten soll bereits seit Monaten fertig sein

Laut dem "SZ"-Bericht soll bereits seit Monaten ein Team des Bundesamts daran arbeiten, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen. Man warte aber noch mit der Veröffentlichung, da derzeit noch ein Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft.

Die AfD war im März 2021 als Gesamtpartei vom BfV als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft worden. Eine Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die Partei setzt sich dagegen juristisch zur Wehr. In dem noch ausstehenden Verfahren soll es Mitte März eine mündliche Verhandlung geben.

Das neue Gutachten soll laut dem Bericht die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auflisten. Es enthält unter der Überschrift "Entwicklung der Partei seit März 2022" aber auch einen neuen Punkt: "Verhältnis zu Russland".

Verfassungsschutzpräsident: AfD auf dem Weg "nach rechtsaußen"

Wenn das Bundesamt in der Vergangenheit ein umfangreiches neues Gutachten zur AfD oder einer von deren Gliederungen vorlegte, dann um eine veränderte Einstufung zu verkünden. 2019 war es die erstmalige Einstufung der AfD als "Prüffall" auf Rechtsextremismus, 2020 die Hochstufung des stramm rechten Flügels der Partei zur "gesichert extremistischen Bestrebung", 2021 die Hochstufung der Gesamtpartei zum "Verdachtsfall", 2023 die Hochstufung der Jungen Alternativen zur "gesichert extremistischen Bestrebung".

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sieht die Partei kontinuierlich auf dem Weg "nach rechtsaußen". Bereits die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht seiner Behörde den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten aus der jeweiligen Szene.

Die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. (afp/dpa/thp)

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels war im Vorspann zu lesen, dass zwei AfD-Landesverbände vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Dies ist nicht korrekt, es sind derzeit drei Landesverbände (Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen).

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