Deutschland darf den Ausbau von schnellem Breitband-Internet mit weiteren 26 Milliarden Euro fördern. Die EU-Kommission genehmigte einen entsprechenden Antrag der Bundesrepublik. Eigentlich sollte die Förderung Ende nächsten Jahres auslaufen, wurde aber nun um weitere drei Jahre verlängert, wie die EU-Behörde mitteilte.
Die Förderung zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu einem schnellen Gigabit-Netz zu verschaffen.
Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland beim Ausbau vom schnellen Netz noch hinterher, gerade in ländlichen Regionen: Laut einem Bericht der EU-Kommission waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der Haushalte in Deutschland an Netze mit hoher Leistung angeschlossen, was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.
Bessere Infrastruktur und Ausrüstung
Mit dem Geld können Kommunen beispielsweise in unterversorgten Regionen einen Betreiber beauftragen, der das Netz in der Region aufbaut und betreibt. Insbesondere die Infrastruktur wie etwa Rohre, Kabelverteiler oder Glasfaserleitungen sowie die Ausrüstung für die Gigabit-Netze sollen laut Kommission gefördert werden.
Die Europäische Kommission hatte bereits im November 2020 deutsche Beihilfe-Pläne von bis zu zwölf Milliarden Euro gebilligt. Diese von der Kommission genehmigte Förderung zum Breitbandausbau in Deutschland beläuft sich nun auf insgesamt 38 Milliarden Euro. Die Förderung wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern und Kommunen getragen.
Eigentlich gelten in der EU strenge Regeln, wenn der Staat Geld in Unternehmen pumpen will. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedsstaaten das machen, um die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige zu fördern. Die EU-Kommission prüft etwa, ob die staatliche Förderung überhaupt erforderlich und angemessen ist. Geprüft wird auch, ob durch die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
Förderanträge können unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden. © dpa
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