In der Asylpolitik eint Bund und Länder ein gemeinsames Ziel: Sie wollen mehr Kontrolle und Flüchtlinge besser integrieren. Auch damit kritische Bürger nicht in die Arme von Populisten laufen.
Die Regierungschefs der Länder haben mit Bundeskanzler
Was wurde beschlossen?
Neue Beschlüsse gibt es nicht. Es ging vielmehr darum, wie die bereits besprochenen Änderungen - etwa die Bezahlkarte für Asylbewerber und die Beschleunigung von Asylklageverfahren - konkret umgesetzt werden sollen. Außerdem wollten die Länderchefs den Druck aufrechterhalten, damit etwa rechtliche Prüfungen, ob Asylverfahren außerhalb der EU möglich wären, schneller vorangetrieben werden.
Warum jetzt schon wieder ein Treffen zu diesem Thema?
Ja, im November hatte die gleiche Runde schon einmal über Asyl- und Migrationspolitik beraten. Doch das Thema birgt schließlich auch gesellschaftlichen Sprengstoff - vor allem da, wo Kitaplätze und bezahlbare Wohnungen fehlen. Auch die Unterbringung einer größeren Zahl von Asylsuchenden in Gemeinden mit wenigen Einwohnern sorgt mancherorts für Spannungen. Meinungsforscher haben festgestellt, dass die Bereitschaft, geflüchtete Menschen aufzunehmen, zuletzt erheblich gesunken ist.
Geht es vor allem um Geld?
Nicht nur. Im November haben Scholz und die Ministerpräsidenten vereinbart, dass der Bund seine Zahlungen an die Länder erhöht. Mit einer Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro pro Jahr für jeden, der erstmals in Deutschland Asyl beantragt, gibt es nun ein System, das eine automatische Anpassung an die Zahl der Asylbewerber vorsieht. Das war Ländern und Kommunen wichtig. Die Städte hätten gerne noch mehr Geld für Integrationsmaßnahmen. Das war bei dem kurzen Gespräch der Länder mit dem Kanzler aber wohl kein Thema.
Welche Hausaufgaben bleiben?
Bund und Länder haben vereinbart, Asylverfahren und Asylklageverfahren zu beschleunigen - damit Menschen ohne Bleiberecht Deutschland schneller wieder verlassen. Das soll auch Kapazitäten freimachen, damit diejenigen, die bleiben dürfen, mehr Unterstützung bekommen - zum Beispiel durch einen Sprachkurs oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.
Für die Asylverfahren ist Bundesinnenministerin
Inzwischen abgeräumt wurde das Thema Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Ampel-Koalition hat sich dazu durchgerungen, eine von den Ländern geforderte bundesgesetzliche Regelung dafür auf den Weg zu bringen. Die Grünen waren anfangs dagegen. Wann genau die Karten, die Bargeldauszahlungen teils ersetzen sollen, verteilt werden, ist noch nicht klar.
Und was ist mit der Forderung nach einer Begrenzung der Asylzuwanderung?
Die wird vor allem von der Union vorgetragen, die dazu auch schon mehrfach Zahlen in den Raum gestellt hat. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nannte zuletzt beispielsweise "50.000 oder 60.000 Flüchtlinge pro Jahr". Niedersachsens Ministerpräsident
In puncto Grenzkontrollen hat die Bundesregierung geliefert, wenn auch aus Sicht einiger CDU-Politiker zu spät. Mitte Oktober hat Faeser stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet und seither mehrfach verlängert. Fest steht, dass die zusätzlichen Grenzkontrollen dazu beigetragen haben, dass weniger Menschen versuchen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Zwar wird nur in Ausnahmefällen jemand an der Grenze zurückgewiesen. Doch für die Schlepper, die Strafverfolgung fürchten müssen, steigt durch die Kontrollen das Risiko, entdeckt zu werden. Dass sich Schlepper neue Routen suchen können und langfristig vor allem europäische Lösungen wirken, ist den meisten Politikerinnen und Politikern dennoch klar.
Wie viele Geflüchtete sind es denn eigentlich?
Laut Bamf stellten 2023 in Deutschland 329.120 Menschen erstmals einen Asylantrag - die meisten von ihnen kamen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan. Das waren rund 50 Prozent mehr Erstanträge als 2022. Derzeit leben hierzulande zudem infolge des vor zwei Jahren begonnenen russischen Angriffskriegs rund 1,14 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen. Im Januar ist die Zahl der neuen Anträge im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken. Mit 26.376 Erstanträgen lag sie um 9,3 Prozent unter dem Wert vom Januar 2023, allerdings um 14,6 Prozent über dem von Dezember 2023.
Geht es auf EU-Ebene voran?
Ja. Doch bis die im Dezember vereinbarten Reformen umgesetzt sind, dürften noch Jahre vergehen. Beispielsweise müssen an den Außengrenzen der Europäischen Union Zentren errichtet werden, in denen Schutzsuchende aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote dann ihre Asylverfahren durchlaufen sollen.
Auf der Liste der Hausaufgaben der EU-Kommission stehen außerdem Gespräche mit der türkischen Regierung darüber, wie das weitgehend bedeutungslos gewordene Abkommen zwischen der EU und der Türkei wieder aktiviert werden kann. Die Türkei und die EU hatten 2016 einen Flüchtlingspakt unterzeichnet, in dem Ankara zusagte, gegen irreguläre Migration vorzugehen. Bestandteil der Abmachung war unter anderem, dass die EU Flüchtlinge und Migranten, die ohne Visum über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschicken konnte. Im Gegenzug gab es Unterstützung bei der Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei. Neu hinzugekommen ist ein anderes Problem: Immer mehr türkische Staatsbürger beantragen in Deutschland Asyl.
Was wollen die Länder noch?
Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren nicht in Deutschland, sondern in einem Staat außerhalb der EU, der dazu bereit wäre, durchgeführt werden könnten. Bis zum 20. Juni soll es hierzu Ergebnisse geben. Genau beobachtet wird seitens der Bundesregierung, wie es mit entsprechenden Projekten Großbritanniens und Italiens vorangeht. "Eine Möglichkeit wäre eine Vorprüfung des Asylantrags durch das UN-Flüchtlingshilfswerk in Transitländern", meint die FDP-Bundestagsabgeordnete Ann-Veruschka Jurisch.
Was ist mit den Abschiebungen?
Faeser verweist auf das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um den Vollzug der Abschiebung effektiver zu machen und die Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, Ausreisepflichtige aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und ein Untertauchen zu verhindern. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert.
Außerdem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen. Da das Gesetz erst Ende Februar in Kraft getreten ist, kann man bislang nicht sagen, welche Wirkung die Änderungen in der Praxis haben werden. (dpa/lag) © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.