- Das Bundeskabinett bringt den Weiterbetrieb der verbliebenen drei Atomkraftwerke bis zum 15. April auf den Weg.
- Die Minister billigen die dafür nötige Änderung des Atomgesetzes.
- Nun ist der Bundestag am Zug.
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Laufzeiten der drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke bis April 2023 gebilligt. Die Runde der Ministerinnen und Minister verabschiedete am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage, welche die gesetzliche Grundlage für den Weiterbetrieb schaffen soll, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Das Kabinett folgte damit einer Vorgabe von Bundeskanzler
Insbesondere Grüne und FDP hatten sich in tagelangen Streit über den weiteren Umgang mit den deutschen Atomkraftwerken verhakt, bis Kanzler Olaf Scholz am Montag ein Machtwort sprach. Die Grünen wollten lediglich den Reservebetrieb zweier süddeutscher Kraftwerke, was sie auch auf ihrem Parteitag am Wochenende in Bonn beschlossen hatten. Die FDP forderte hingegen einen deutlich längeren Weiterbetrieb.
Scholz nutzte seine Richtlinienkompetenz und wies die zuständigen Ministerinnen und Minister an, Gesetzesvorschläge zu machen, damit die entsprechenden Kraftwerke über das Jahresende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlaufen können. Die Kabinettsvorlage sieht vor, dass die Meiler Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis Mitte April betrieben werden sollen. Eigentlich hätten die drei AKW am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen sollen. (AFP/dpa/ank)
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