Kurz vor dem geplanten Start des Deutschlandtickets hat der Bundesrechnungshof verfassungsrechtliche Bedenken einiger Bundesministerien bestätigt. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, der AFP am Dienstag vorlag, heißt es, "verbindliche Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Einführung und Ausgestaltung des Deutschlandtickets" auf Grundlage des Grundgesetzartikels 106a seien "verfassungsrechtlich bedenklich". Nach Artikel 106a bekommen die Länder für den ÖPNV einen Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes.

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Der Rechnungshof argumentiert, statt einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Deutschlandticket wäre ein Gesetz besser gewesen. Denn die Behörde sieht "Risiken", Einzelheiten zu einem mit Regionalisierungsmitteln finanzierten Deutschlandticket nur in einer verbindlichen Vereinbarung festzuschreiben.

Der Bund könne etwa keine einheitlichen Tarifregelungen erzwingen, sondern nur Anreize durch zusätzliche Mittel geben und politischen Druck ausüben. "Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern auch bei beiderseitiger Zustimmung" seien zudem unzulässig, so der Rechnungshof - eine Vereinbarung zwischen beiden, die auf eine Kompetenzverschiebung hinausliefe, sei ebenfalls nicht möglich. Auch die Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Tickets sei "mit Risiken behaftet".

Der Bundestag will Donnerstag abschließend über die Finanzierung des Tickets abstimmen. Dafür soll das Regionalisierungsgesetz geändert werden: Der Bund soll die Länder 2023 bis 2025 jährlich mit jeweils 1,5 Milliarden Euro unterstützen; damit beteiligt er sich zur Hälfte an der Finanzierung. Das Ticket soll für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV 49 Euro kosten und Anfang Mai starten.



  © AFP

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