Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Extremisten das Amt eines Schöffen nicht übernehmen können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Donnerstag eine Änderung des Richtergesetzes. Dort soll es künftig heißen: "Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters darf nicht berufen werden, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt."

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Das Bundesjustizministerium verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bei Schöffinnen und Schöffen eine "Pflicht zur Verfassungstreue" anerkenne. Diese Pflicht solle nunmehr "gesetzlich verankert und als zwingende Regelung ausgestaltet werden".

Im Richtergesetz heißt es zu den "Hindernissen" für eine Ernennung von ehrenamtlichen Richtern bisher nur, dass niemand berufen werden soll, der "gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat" oder der wegen einer früheren Stasi-Tätigkeit nicht geeignet ist.

Neben der Einfügung des neuen Satzes sollen weitere Änderungen im Richtergesetz vorgenommen werden. Hier geht es unter anderem darum, dass ein bereits berufener Schöffe wieder abgesetzt werden muss, wenn Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, für einen funktionierenden Rechtsstaat sei "das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige Justiz, die ihre Entscheidungen in Einklang mit dem Grundgesetz trifft", eine wesentlicher Faktor. "Es dürfen keine Zweifel aufkommen, dass Richterinnen und Richter jederzeit bereit sind, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Dies muss auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gelten", unterstrich Buschmann.


cne/bfi  © AFP

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