Welche Krankenhäuser bieten welche Behandlungen und mit welcher Qualität an - diese Informationen sollen ab dem kommenden Jahr online abrufbar sein. Doch an dem Krankenhaus-Transparenzgesetz gibt es auch Kritik.
Patientinnen und Patienten in Deutschland sollen sich künftig online über die medizinischen Stärken und Schwächen jeder einzelnen Klinik informieren können. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag das von Bundesgesundheitsminister
"Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, was Kliniken leisten", erklärte Lauterbach anlässlich der Abstimmung im Parlament. "Mit dem interaktiven Klinik-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten." Diese Transparenz sei längst überfällig und werde nun im Verbund mit der "großen Krankenhausreform" geschaffen.
Geplant ist, dass künftig in einem Online-Portal ablesbar ist, welche Kliniken welche und wie viele Eingriffe anbieten. Zudem sollen unter anderem die Komplikationsraten veröffentlicht werden - also Angaben zu nicht vollständig geglückten Behandlungen. Patientinnen und Patienten können sich in dem Atlas außerdem über die personelle Ausstattung an Ärzten und Pflegekräften in einem Krankenhaus informieren.
Krankenhäusern drohen "empfindliche Strafen"
Die Krankenhäuser selbst sollen die notwendigen Angaben ermitteln. Dazu will sie Lauterbach gesetzlich verpflichten. Liefern sie keine oder falsche Informationen, können ihnen dem Minister zufolge "empfindliche Strafen" drohen. Aufbereiten soll die Daten dann das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Lauterbachs Initiative stößt bei den Krankenkassen auf Zustimmung. Diese sehen in dem Gesetz mehrheitlich einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz. Sie fordern jedoch die Aufnahme weiterer Daten in das Verzeichnis. Die AOK will beispielsweise, dass auch Qualitätszertifikate medizinischer Fachgesellschaften angezeigt werden.
Der Medizinische Dienst der Kassen fordert die Aufnahme von Informationen über Behandlungsfehler wie Patientenverwechslungen und unabsichtlich zurückgebliebenes OP-Material.
Kritik von Krankenhausbetreibern und Ländern
Krankenhausbetreiber und Bundesländer haben wiederum Kritik an dem Atlas. Sie befürchten unter anderem, dass manche Kliniken von den Patientinnen und Patienten künftig gemieden werden und andere einen Ansturm erleben. Auch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand wird erwartet. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), nennt das Gesetz "ein weiteres bürokratisches Monster".
Patientenschützer warnten zugleich vor unerwünschten Effekten. Gerade bei Älteren gebe es oft mehr Komplikationen und eine höhere Sterblichkeit, mahnt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Dies könne die Leistungsbilanz eines Krankenhauses verschlechtern. Jüngere, erfolgversprechende Patienten dürften deshalb nicht bevorzugt behandelt werden.
Das Gesetz, das Ende September vom Kabinett beschlossen worden war, ist Teil der von Lauterbach angeschobenen Krankenhausreform. Diese zielt im Kern darauf ab, dass sich Kliniken künftig auf jene Eingriffe spezialisieren, die sie besonders gut beherrschen. Der Gesundheitsminister erhofft sich davon eine verbesserte Behandlungsqualität. (afp/lko)
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