Die Bundeswehr soll als Arbeitgeber für Frauen attraktiver werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Gleichstellung in den Streitkräften. Er hat unter anderem eine schrittweise Erhöhung des Anteils von Soldatinnen in Führungspositionen zum Ziel und soll die finanzielle Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Familienangehörigen verbessern. Bisher sind gut 13 Prozent der militärischen Angehörigen der Bundeswehr Frauen.
Frauen können seit einer Grundgesetzänderung Ende 2000 in der Bundeswehr auch Dienst an der Waffe tun. Seit 2004 gibt es ein Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz, es war zuletzt 2013 überarbeitet worden.
"Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern ist für die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber/Dienstherr von herausragender Bedeutung", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal. Ziel sei es, "bislang nicht hinreichend ausgereizte Potenziale" vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft zu aktivieren.
Bei der Betreuung von Familienangehörigen wird nun erstmals auch der Bereich Pflege berücksichtigt. Einschließlich der Kinderbetreuung soll hier die finanzielle Unterstützung generell verbessert werden. Betreuungs- und Pflegeaufgaben dürfen sich nach dem Gesetz bei Beförderungen und Beurteilungen nicht nachteilig auswirken.
Die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten wird zudem gestärkt. Diese haben insbesondere einen ausgeweiteten Informationsanspruch bei Disziplinar- und Beschwerdeverfahren. Einsprüche der Gleichstellungsbeauftragten sollen aufschiebende Wirkung entfalten.
Von den rund 182.000 Bundeswehr-Angehörigen waren Ende vergangenen Jahres 24.180 Frauen (13,2 Prozent). Den größten Anteil gab es im Sanitätsdienst mit 45,65 Prozent. In allen anderen Bereichen lag der Anteil unter 15 Prozent. Unter dieser Schwelle gelten Frauen in den Streitkräften bisher als unterrepräsentiert. Die Schwelle soll nun auf 20 Prozent angehoben werden.
Bei den Führungspositionen liegt der Anteil von Soldatinnen im direkten Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums bei lediglich 2,4 Prozent. Im Zivilbereich sind es hingegen 33,8 Prozent.
Genaue Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Führungspositionen gibt es in dem Gesetzentwurf nicht. Es gilt lediglich das allgemeine Ziel, diesen sukzessive zu erhöhen. "Dies beinhaltet auch, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bei Auswahlentscheidungen bevorzugt zu berücksichtigen sind, wenn sie im jeweiligen Bereich unterrepräsentiert sind", heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. © AFP
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