Die Bundeswehr hat ihren Soldaten das Tragen auffälliger Tattoos und modischer Ohrtunnel verboten. Das geht aus einer neuen Dienstvorschrift hervor, wie die "Bild" berichtet.
Danach müssen Tätowierungen im Dienst "in geeigneter Weise" abgedeckt werden. Tattoos mit "diskriminierenden oder pornographischen Motiven" sind ganz verboten. Auch Tunnel im Ohrläppchen sind nur bis zu einem Durchmesser von 15 Millimeter erlaubt, müssen aber hautfarben abgedeckt werden.
An den Vorschriften für den Haarschnitt hat sich nichts geändert. Dafür gilt: "Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein." Sie dürfen die Uniform nicht berühren und weder Ohren noch Augen bedecken.
Soldaten, die sich einen modischen Bart wachsen lassen wollen, müssen das im Urlaub machen, heißt es in der Vorschrift weiter. "Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten." (bild/men)
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