Die Bundesregierung plant mit Blick auf das umstrittene Lieferkettengesetz Entlastungen für Unternehmen. Hintergrund ist eine im Kabinett beschlossene Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Nach der sogenannten CSR-Richtlinie müssen bestimmte Unternehmen künftig erstmals oder in deutlich größerem Umfang als bislang darüber berichten, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihre Aktivitäten haben.
Wie das Justizministerium mitteilte, soll eine unnötige Doppelung von Berichtspflichten vermieden werden. Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSR-Richtlinie erstatten, sollen damit zugleich auch ihre Berichterstattungspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen.
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Die neuen Regelungen nach der EU-Richtlinie bedeuteten eine drastische Mehrbelastung für die Unternehmen, sagte Justizminister
Die Koalition hatte in ihrer "Wachstumsinitiative" angekündigt, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Die EU-Lieferkettenrichtlinie solle in dieser Legislaturperiode durch Änderung des deutschen Gesetzes so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden.
EU-Richtlinie sieht Haftbarkeit von Unternehmen vor
Das deutsche Lieferkettengesetz ist bereits in Kraft. Unternehmen müssen Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion tragen. Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Seit Januar 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Wirtschaftsverbände berichten aber davon, dass große Firmen auch viele kleine Zulieferer über die Einhaltung von Vorgaben befragen.
Einer der größten Unterschiede zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie ist die Haftbarkeit. Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind - die EU-Regelung lässt das zu. © dpa
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