Das Bundesministerium der Justiz will nach eigenen Angaben in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung zu tragen. Ziel des Ministeriums sei "eine verfassungsgemäße Neuregelung, die die Ächtung von Minderjährigen-Ehen klar zum Ausdruck bringt", sagte ein Sprecher des von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geleiteten Ministeriums.

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Der Entwurf werde vorsehen, dass im Ausland geschlossene Ehen auch künftig in Deutschland unwirksam sind, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war, fügte er hinzu. Eine entsprechende Unwirksamkeitsregelung sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr zulässig.

Frist für Regelungen zu im Ausland geschlossenen Kinderehen bis Juni 2024

Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das seit 2017 geltende Verbot für im Ausland geschlossene Kinderehen im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen abzumildern. Dabei geht es einerseits darum, Unterhaltsansprüche zu wahren. Außerdem soll es Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.

Da Politiker der Union befürchten, dass die Ampel-Regierung aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten nicht rechtzeitig eine entsprechende Reform zur Beratung vorlegen wird, wollen sie nun mit einem eigenen Antrag Druck machen.

Antrag zur Sicherung des Verbots von Kinderehen und Schutz vor Zwangsheirat

In dem Antrag, über den die Fraktion noch beschließen muss, heißt es, die Bundesregierung müsse unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstelle, "dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt". Zudem müsse die Regierung in Zusammenarbeit mit den Ländern für ausreichende Beratungsmöglichkeiten vor der Bestätigung einer Ehe bei Volljährigkeit sorgen. Es gehe darum, insbesondere junge Frauen über ihre Rechte aufzuklären und vor Zwangslagen zu schützen. Erforderlich seien auch Schutzregelungen, um die informelle Weiterführung einer für unwirksam erklärten Ehe zu verhindern.

"Die Ampel-Fraktionen nehmen es offenbar hin, dass ab Juli in Deutschland Kinderehen anerkannt werden können – das ist absolut verantwortungslos", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). An dem Grundsatz, dass im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen in Deutschland keinen Bestand haben, dürfe nicht gerüttelt werden.   © dpa

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