Justizminister Marco Buschmann (FDP) will Ehrenamtliche und Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdiensten mit einer Strafverschärfung besser vor Übergriffen schützen. Ein am Freitag veröffentlichter Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches sieht unter anderem vor, dass bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch "die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls" in der Regel einen besonders schweren Fall darstellt. Dadurch können solche Taten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

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Außerdem soll bei der Strafzumessung künftig auch berücksichtigt werden, ob durch die Auswirkungen der Tat die Arbeit der Einsatzkräfte oder Ehrenamtlichen erheblich beeinträchtigt wird.

"Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz", stellt Minister Buschmann klar. "Deshalb werden wir das Strafgesetzbuch anpassen, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch effektiver sanktionieren zu können." So werde der Schutz für die Menschen verbessert, "die sich besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen."

Hintergrund der Gesetzesinitiative sind vermehrte Übergriffe auf haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den vergangenen Jahren.  © AFP

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