Die Innenminister der Länder wollen den Zugriff auf private Daten erlauben, die bei Sprachassistenten wie Alexa und anderen Smart-Home-Geräten gesammelt werden. Deutschlands oberster Datenschützer Ulrich Kelber hat damit ein großes Problem.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Es geht doch nichts über eine Unterstützung von ganz oben. Die Innenminister der Länder wollen bei ihrer anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und "smarter" Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. Und erhalten dafür Zuspruch aus Berlin.

"Für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung ist es wichtig, dass den Sicherheitsbehörden auch die auf diesen Geräten gespeicherten Daten nicht verschlossen bleiben", erklärte ein Sprecher des von Horst Seehofer geführten Bundesinnenministeriums auf Anfrage unserer Redaktion.

Über Sprache gesteuerte Assistenten wie Apples Siri, Amazons Alexa oder Googles Assistant haben bereits Einzug in den Alltag von Millionen Nutzern gefunden. Sind die Lautsprecher mit eingebautem Computer oder direkt ins Smartphone integrierten Helfer aktiviert, lauschen sie auf ihr Aktivierungswort und führen auf Kommando Aktionen aus. Sie spielen etwa Musik von Streamingdiensten oder beantworten leichte Fragen.

Die Polizei darf an Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachassistenten bisher aus Datenschutzgründen nicht ran. Auch technisch wäre ein Zugriff schwierig. Denn oft liegt der Schlüssel zu den Daten nicht beim Anbieter des Geräts, sondern beim Nutzer.

Oberster Datenschützer sieht Pläne kritisch

Geht es nach Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, soll das eigentlich auch so bleiben.

"Die in den Medien diskutierten Pläne der Innenministerkonferenz, personenbezogene Daten aus Smart-Home-Geräten wie Lautsprechern mit Assistenzfunktion für sicherheitsbehördliche Zwecke zu verwenden, sehe ich kritisch", sagt Kelber gegenüber unserer Redaktion.

Der Datenschutzbeauftragte konstatiert einen gravierenden Eingriff in Grundrechte, "gerade wenn es im Wesentlichen um Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen privaten Orten geht".

Kelber: Innenminister sollen sich um andere Dinge kümmern

Auf der vom 12. bis 14. Juni in Kiel stattfindenden Innenministerkonferenz sollen zunächst die komplexen rechtlichen Fragestellungen zu diesem Thema geprüft werden, es handele sich nur um den "Einstieg in die Diskussion", heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

SPD-Mann Kelber hält eine solche Diskussion allerdings nicht für angebracht. "Statt bei rückläufigen Kriminalstatistiken immer weiter über verfassungsrechtlich bedenkliche Kompetenzerweiterungen nachzudenken, sollten die Innenminister lieber den Fokus darauf legen, bestehende Vollzugsdefizite zu evaluieren und zu beheben", rüffelt der oberste Datenschützer der Republik.

Amazon: Jeder Kunde kann seine Daten selbst löschen

Und Amazon? Der US-Konzern stellte am Abend klar: "Wir geben keine Kundendaten an Behörden weiter, ohne dass uns eine gültige, rechtlich verbindliche Anordnung dazu verpflichtet. Zu weit gefasste oder sonst unangemessene Anforderungen weisen wir zurück."

Der Konzern verwies zudem darauf, dass jeder Kunde die volle Kontrolle über seine Sprachaufzeichnungen habe. Er könne in der Alexa-App oder im Browser alle Aufzeichnungen einsehen und sie einzeln oder alle auf einmal löschen.

Verwendete Quellen:

  • Statement des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
  • Statement des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Agenturmaterial von dpa
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.