Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat verbindliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) angemahnt.
"Datenschutz und Privatsphäre sind Kernelemente, ohne die der sichere Einsatz von KI nicht denkbar ist", schreibt Kelber in seinem am Mittwoch veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2023. Durch diese beiden Kernelemente müsste die Forschung, Anwendung, Auswertung und Regulierung im KI-Bereich "zentral geprägt" sein. Je nachdem, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werde, berge sie "das Potential für Grundrechtseinschränkungen und Diskriminierungen".
Am Mittwoch übergab Kelber seinen Bericht an Bundestagspräsidentin
Der Datenschutzbeauftragte sieht zudem die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle kritisch. Bei dieser geht es um das Ausspähen verschlüsselter Privat-Chats. Kelber empfiehlt dem Bundestag in seinem Bericht, gegenüber der Bundesregierung und dem EU-Gesetzgeber "auf eine erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung" des Verordnungsentwurfs zur Chatkontrolle zu drängen.
Der Entwurf müsse eine "durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" gewährleisten, die deutsche und europäische Grundrechte wahre und "ein flächendeckendes und anlassloses Auslesen privater Kommunikation verbietet". Andernfalls sei ein Entwurf "insgesamt abzulehnen".
In seinem Bericht schildert Kelber auch, dass sich Bürgerinnen und Bürger an seine Behörde gewandt hätten, da sie Sorge um die Sicherheit ihrer Daten im Gesundheitsbereich hätten. "Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege begrüße ich", betonte Kelber. "Allerdings muss die Digitalisierung datenschutzkonform erfolgen." Die geplante Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte greife "erheblich in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung ein", so Kelber.
Der Bundesrat hatte im Februar einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und damit die Ausweitung der E-Patientenakte gebilligt. Deren Nutzung soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten zum Normalfall werden - wobei die Patientinnen und Patienten dem widersprechen können. © AFP
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