Die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen härteren Strafen für Raser sind nach einem Formfehler außer Vollzug gesetzt. Seit Wochen ringen Bund und Länder um eine Lösung, wie es nun weitergeht. Die nächste Runde ist eröffnet.
Im festgefahrenen Streit über die neue Straßenverkehrsordnung hat Bundesverkehrsminister
Scheuer sieht Grüne als Blockierer
Dies ist auf die Grünen gemünzt, die aus Sicht der Union eine Lösung blockieren. Am Donnerstag beraten Bund und Länder auf Ebene der Staatssekretäre, wie es nach dem Formfehler bei der neuen Straßenverkehrsordnung weitergeht. Streitthema sind vor allem härtere Strafen für Raser, die derzeit außer Vollzug gesetzt sind. Eine Einigung wurde für Donnerstag nicht erwartet.
Die Grünen wollen eine Korrektur des Formfehlers. Scheuer und mit ihm vor allem unionsgeführte Länder wollen hingegen erreichen, dass härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren abgemildert werden, weil diese unverhältnismäßig seien.
Scheuer sagte am Mittwoch: "Wir waren vor ein paar Wochen schon sehr weit." Sein Ministerium hatte Ende Juli einen Kompromissvorschlag vorgelegt, auf den sich Bund und Länder aber nicht einigen konnten. Scheuer sagte, die neue Straßenverkehrsordnung schütze auch schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer. Wenn man den neuen Bußgeldkatalog anhalte, halte man auch einen besseren Schutz von Radfahrern an. "Das muss jeder wissen."
Rehlinger: Es muss schnelle Lösung geben
Die saarländische Verkehrsministerin
Verhandlungsführer der Grünen ist der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) forderte seinen Kabinettskollegen am Mittwoch zur Zurückhaltung auf. Es gebe bislang keine abgestimmte Position innerhalb der Landesregierung zum Vorgehen Baden-Württembergs, schrieb der CDU-Politiker an Hermann in einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Hermann solle daher die Haltung des Verkehrsministeriums nicht als Position der Regierung oder des Landes bezeichnen. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Fahrverbote sei "von verschiedenen Seiten aufgeworfen und mit guten Argumenten hinterlegt" worden.
Bei Streit geht es um Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
Bei dem Streit geht es um Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen. Innerorts reichen demnach 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einmaligen Verstoß einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Scheuers Kompromissvorschlag sieht vor, die Geschwindigkeitsgrenzen weiter beizubehalten - die Sanktionen aber zu entschärfen. Den Führerschein für einen Monat abgeben soll bei einem erstmaligen Verstoß, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell in einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird - und nicht grundsätzlich im Ort.
Außerorts soll nicht wie ursprünglich vorgesehen jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, der mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird - sondern nur diejenigen, die an Baustellen auf Autobahnen derart rasen. Zugleich sollen Geldstrafen deutlich hochgesetzt werden. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.