Durchbruch in der Wahlrechtsreform? Die CDU-Spitze hält die Verringerung der Zahl der bislang 299 Wahlkreise für einen gangbaren Weg. Bislang wurde das blockiert. Eine Reduktion ist nötig, da sonst das Parlament - aufgrund von Ausgleichs- und Überhangmandaten - weiter aufgebläht würde.

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Die CDU-Spitze hält eine Verringerung der Zahl der bislang 299 Bundestagswahlkreise für einen gangbaren Weg, um die aktuelle Blockade bei der Wahlrechtsreform zu durchbrechen. Das Parteipräsidium habe sich am Samstagmorgen mehr als eine Stunde lang fast nur mit dem Thema Wahlrechtsreform befasst, hieß es am Rande der Klausur des CDU-Vorstands in Hamburg. Im Gespräch ist demnach eine Verringerung um beispielsweise zehn Prozent.

Man habe sich aber noch nicht auf ein bestimmtes Modell zur Verkleinerung des Bundestages festgelegt. "Wir sind im Moment noch nicht in einer Situation, dass wir schon konkret auch eine Festlegung im Präsidium getroffen hätten", sagte Kramp-Karrenbauer am Samstag nach einer Klausur des Bundesvorstands in Hamburg.

Vor allem CSU stemmt sich gegen Reduzierung der Wahlkreise

Vor allem die CSU, die über besonders viele Direktmandate im Bundestag verfügt, weigert sich bisher strikt, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. So folgte promt ein Veto auf den Vorstoß: "Wir wollen eine Höchstgrenze von 650 Mandaten unter Beibehaltung der Zahl der Wahlkreise", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

"Eine Reduzierung der Wahlkreise verhindert nicht ein weiteres Aufblähen des Bundestags", sagte Müller. Die Zahl der Wahlkreise habe sich seit 2002 nicht verändert, der Bundestag sei in dieser Zeit allerdings deutlich größer geworden. "Das zeigt: Die Wahlkreise sind nicht das Problem."

Die CSU hatte kürzlich vorgeschlagen, die Zahl der Sitze auf maximal 650 Sitze zu begrenzen. Davon sollten wie bisher 299 direkt gewählte Abgeordnete aus den Wahlkreisen kommen. Der Rest - 351 Parlamentarier - solle über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen. Die strittigen Überhang- und Ausgleichsmandate sollen nach diesem Modell innerhalb dieser 351 Sitze verrechnet werden.

Vorbereitung für die Bundestagswahl beginnt in wenigen Wochen

Auch in verschiedenen CDU-Landesverbänden gab es bislang eine erhebliche Skepsis gegenüber einem solchen Schritt. Die Zeit drängt, weil bereits in wenigen Wochen die Vorbereitungen für die nächste Bundestagswahl anlaufen, die regulär im Herbst 2021 stattfinden wird.

Im CDU-Präsidium habe es weitgehend Einigkeit gegeben, dass in einer wohl schrittweisen Verringerung der Zahl der Wahlkreise ein gangbarer Weg liege, eine weitere Aufblähung des Parlamentes zu verhindern. Mit diesem Vorschlag solle nun auf die SPD und die Oppositionsfraktionen zugegangen werden, um noch im Frühjahr eine Lösung zu finden. Die Neuregelung könnte nach diesen Informationen womöglich nicht schon bei der regulär 2021 anstehenden Bundestagswahl greifen, sondern erst bei der darauf folgenden Wahl.

Nichtstun sei keine Option

Von Teilnehmern der Präsidiumssitzung hieß es weiter, die Runde sei sich einig gewesen, dass Nichtstun keine Option sei. Eine Entscheidung müsse in dieser Wahlperiode fallen. Zudem müsse vermieden werden, dass bei einer Wahlrechtsreform eine Situation entstehen könne, in der ganze Bundesländer ohne parlamentarische Vertretung seien. Vor allem in den Stadtstaaten wie Hamburg oder Bremen gibt es entsprechende Sorgen.

Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament bei der jüngsten Wahl auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten angewachsen. Das Bundeswahlgesetz sieht eigentlich eine Anzahl von 598 Abgeordneten vor. (mgb/dpa)

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