Ein Eilantrag des Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Das Gericht erließ keine einstweilige Anordnung, um eine Nachbesetzung zu verhindern, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Seit der Auflösung der Linksfraktion im Bundestag im Dezember war Hahn nicht mehr zu Sitzungen des Kontrollgremiums eingeladen worden. (Az. 2 BvE 1/24)
Die Linken-Abgeordneten bilden inzwischen nur noch eine Gruppe im Parlament. Dadurch hätten sie zwar Sitze in verschiedenen Ausschüssen verloren, sagte Hahn am Mittwoch nach Einreichung seines Antrags vor Journalisten. Für das Kontrollgremium gelten nach seiner Auffassung aber andere Regeln. Mit seinem Eilantrag wollte er laut Gericht verhindern, dass kein Nachfolger für ihn in das Gremium gewählt wird, was schon am Donnerstag passieren könnte.
Über seinen grundsätzlichen Antrag entschied das Gericht noch nicht, wie es am Donnerstag weiter mitteilte. Darin zielt Hahn auf die Feststellung ab, dass der Ausschluss aus dem Gremium ihn in seinen Rechten als Abgeordneter verletze. © AFP
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