- Die große Koalition kann kurz vor der Bundestagswahl doch noch einen Haken hinter ein Großprojekt setzen, das zuvor deutlich wackelte.
- Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule kann kommen.
- Buchstäblich in letzter Minute wurde ein Kompromiss gefunden.
Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am Montagabend im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. Regierungs- und Ländervertreter begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Tag für Kinder und Familien.
Beide Häuser müssen dem nun formal noch zustimmen. Das soll am Dienstag bei der letzten in dieser Legislaturperiode angesetzten Bundestagssitzung passieren und voraussichtlich am Freitag im Bundesrat. Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen: Gesetze, die nicht abschließend in einer Legislaturperiode behandelt werden, unterliegen der sogenannten Diskontinuität. Sie müssen in einem neu gewählten Bundestag noch einmal ganz neu eingebracht und verhandelt werden.
Der Vermittlungsausschuss stand zusätzlich unter Zeitdruck: Eine Einigung bis Mitternacht war nach Angaben von Verhandlungsteilnehmern nötig, um formale Fristen für die Befassung im Bundestag am Tag darauf einzuhalten.
Laschet: "Der Rechtsanspruch ist ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Unionskanzlerkandidat
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sprach von einem großen Fortschritt für Kinder und Familien, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen hätten.
Der Rechtsanspruch ist ein letztes große Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende große Koalition noch umsetzt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern - vor allem im Osten - gibt es schon einen Anspruch. In anderen Ländern müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden.
Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten gefordert, das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Zuletzt hatte vor allem Baden-Württemberg Druck gemacht und auf mehr Geld vom Bund gepocht. (ash/dpa)
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