Ein Bericht internationaler Beobachter bringt die ungarische Polizei in Bedrängnis: Beamte sollen Migranten schwer misshandelt haben. Der internationale Druck auf Ungarn wächst.
Die Schilderungen klingen wie aus einer Diktatur: Polizeibeamte sollen Migranten Stockschläge und Tritte verpasst, ihnen Hunde auf den Hals gehetzt oder Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht haben.
Solche und weitere Vorwürfe hat das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) in einem aktuellen Bericht über Ungarn zusammengefasst. Die Beobachter werfen der ungarischen Polizei schwere Misshandlungen von Migranten vor.
Das Komitee schickte eine eigene Delegation nach Ungarn und befragte für seinen Bericht zahlreiche Migranten im ungarisch-serbischen Grenzgebiet. Es gehört zum Europarat, der in seinen 47 Mitgliedstaaten über die Menschenrechte wacht.
Arzt bekräftigt Schilderungen der Migranten
Die Gewaltschilderungen stammen demnach von Migranten, die in Ungarn von der Polizei aufgegriffen und nach Serbien zurückgebracht wurden. Einige Zurückgewiesene berichteten der Beobachterdelegation, sie seien von Hunden gebissen worden, die Polizisten auf sie gehetzt hätten. Die Sicherheitskräfte hätten einigen von ihnen auch Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.
Ein mit der Delegation gereister Arzt habe Verletzungen bei befragten Migranten festgestellt, die zu den Vorwürfen gepasst hätten.
Die CPT-Delegation hatte ihre Beobachtungen schon bei einem Besuch im Oktober 2017 gemacht. Die wichtigsten Kritikpunkte träfen aber immer noch zu, wird CPT-Präsident Mykola Gnatovskyy in einer Mitteilung zitiert.
Ungarn sieht sich ungerecht behandelt
Die ungarische Regierung erwiderte in einer schriftlichen Entgegnung, der Bericht weise zahlreiche Feststellungen auf, die "im Widerspruch zu den Fakten" stünden.
Die Migranten hätten sich die Verletzungen auch auf ihrer Reise zuziehen können. Man habe ein System ins Leben gerufen, um Misshandlungen von zurückgewiesenen Migranten zu verhindern.
Doch gerade dieses System weise gravierende Mängel auf, kritisiert das Anti-Folter-Komitee. Die Aufzeichnungen der Polizei zu den Zurückweisungen seien lückenhaft.
So seien die Namen der betroffenen Menschen nicht erfasst worden. Routinemäßig gemachte Fotos zeigten nur ihre Gesichter - die Migranten hätten aber meist Verletzungen an anderen Körperteilen beklagt. Die Experten riefen Ungarn dazu auf, die Zurückweisungen nach Serbien zu beenden.
Kritik übte das Anti-Folter-Komitee des Europarats auch an den Lebensbedingungen in den Transitzonen an der ungarisch-serbischen Grenze. Dort werden Migranten festgehalten, bis über ihre Asylanträge entschieden ist.
Zwar habe es keine Beschwerden über Misshandlungen in den Zentren gegeben, aber dort müssten auch Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige bleiben. Zumindest Letztere müssten so schnell wie möglich anders untergebracht werden, forderte das CPT.
Internationaler Druck auf Ungarn steigt
Mit dem Bericht des Anti-Folter-Komitees erhöht sich der internationale Druck auf Ungarn weiter. Am vergangenen Mittwoch hatte das EU-Parlament dem Land eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte" bescheinigt und ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der Europäischen Verträge eingeleitet.
Im schlimmsten Fall kann dies zum Entzug der Stimmrechte des osteuropäischen Landes in den EU-Gremien führen. Wegen der äußerst restriktiven Migrationspolitik Ungarns laufen zudem mehrere EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Ungarn will die Abstimmung des EU-Parlaments zu den Sanktionen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten. Bei der Abstimmung sei die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur deshalb zustande gekommen, weil die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt worden seien, sagte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Montagabend in Budapest.
"Das Ergebnis der Abstimmung ist deshalb falsch festgestellt worden, das Verfahren ist nicht durchzuführen", sagte der Politiker nach Angaben der Nachrichtenagentur MTI.
Bei der Abstimmung im Europaparlament war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Regel werden bei der Ermittlung des Ergebnisses die Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt. Bei dem Votum hatten 448 Abgeordnete für die Auslösung des Sanktionsverfahrens gestimmt, 197 dagegen. 48 hatten sich der Stimme enthalten. (ank/dpa)
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