- Die Bundesregierung sperrt sich gegen ein Ende des Verbots von Cannabis.
- Im Bundestagswahlkampf könnte die Legalisierungsdebatte allerdings wieder aufflammen, denn FDP und Grüne treten für eine Legalisierung ein.
- Eine exklusive Civey-Umfrage für unsere Redaktion zeigt: Eine klare Mehrheit im Land würde das begrüßen.
Geht man in den warmen Monaten durch deutsche Parks, wabert fast überall der süßliche Duft von Haschisch und Marihuana durch die Luft. Es gibt wohl bundesweit keine Großstadt ohne Headshop, ein Laden, der Zubehör für den Konsum von Cannabis verkauft. Und in vielen aktuellen Filmen und Liedern wird Kiffen als etwas völlig Normales dargestellt.
Kurzum: Cannabis ist in Deutschland allgegenwärtig wie Zigaretten oder Bier.
"Nur weil Alkohol gefährlich ist, ist Cannabis kein Brokkoli", sagte die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU) auf der Bundespressekonferenz im Juli 2020. Sie machte damals und seitdem immer wieder ihre Haltung deutlich, die auch die Position der Bundesregierung ist: Cannabis soll weiterhin verboten bleiben.
Im Bundestagswahlkampf könnte die Legalisierungsdebatte allerdings wieder aufflammen, FDP und Grüne treten für eine Legalisierung von Cannabis ein. Auch drei Viertel der Deutschen würden einen solchen Schritt begrüßen, wie eine exklusive Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für unsere Redaktion zeigt.
Demnach sprachen sich 45 Prozent der Befragten für eine Legalisierung von Cannabis nur für medizinische Zwecke aus. 29 Prozent befürworteten, dass Cannabis wie Tabak vollständig legal sein sollte. 13 Prozent erklärten hingegen, dass Cannabis illegal, weitere 8 Prozent, dass es illegal, "aber straffrei sein" sollte.
Bisher drohen jedem bis zu fünf Jahre Haft, der mit größeren Mengen Cannabis erwischt wird
Aktuell wird nach dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland jeder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert, der Cannabis unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihm Handel treibt oder es erwirbt.
Formal ist aber der Konsum von Betäubungsmitteln wegen des Grundsatzes der Straflosigkeit der Selbstgefährdung in Deutschland straffrei – allerdings sind alle Handlungen, die dazu führen, strafbar.
Geht es dabei lediglich um geringe Cannabis-Mengen zum Eigenverbrauch, wird bereits jetzt von einer Bestrafung abgesehen. Der Begriff "geringe Menge" wird von Bundesland zu Bundesland allerdings unterschiedlich definiert.
Ärzte können Cannabis seit 2017 auf Rezept verschreiben
Seit März 2017 ist es zudem Ärzten in Deutschland erlaubt, schwerkranken Patienten etwa mit Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie Cannabis auf Rezept zu verschreiben. Eine Sondergenehmigung ist nicht mehr notwendig. Die erlaubte Höchstmenge liegt bei 100 Gramm getrockneten Cannabisblüten pro Monat.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen in Hamm schätzt, dass es bundesweit 309.000 Cannabis-Abhängige gibt. Zum Vergleich: Die Organisation geht in Deutschland von drei Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren aus, die alkoholabhängig sind oder Alkohol in missbräuchlicher Weise zu sich nehmen. (mf/dpa)
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