Angesichts der Haushaltskrise hält FDP-Vize Johannes Vogel auch Einschnitte bei der Rente für denkbar. Mit fast 130 Milliarden Euro sei die Rente der größte Posten im Sozialhaushalt, sagte Vogel der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe). Auch die sogenannte Rente mit 63 dürfe "kein Tabu sein". Bei der Suche nach Sparmöglichkeiten dürfe der Sozialetat insgesamt nicht ausgenommen werden, forderte Vogel. Schließlich umfasse er rund 40 Prozent des Bundeshaushalts.
"Die Rente ist der Elefant im Raum, über den viel zu wenig gesprochen wird", sagte Vogel und fügte hinzu: "Wir geben zu viel Geld aus für ein Rentensystem, das zu schlechte Ergebnisse bringt."
Die sogenannte Rente mit 63 erlaubt es langjährig Rentenversicherten, nach 45 Beitragsjahren vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen, derzeit mit 64 Jahren. "Selbst Andrea Nahles, die die Rente mit 63 eingeführt hat, sagt heute als Chefin der Bundesagentur für Arbeit, dass sie mit Blick auf unseren Fachkräftebedarf möglicherweise nicht der Weisheit letzter Schluss ist", sagte Vogel.
Der FDP-Politiker, der auch Erster Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion ist, mahnte eine umfassende Reform des Sozialstaats an. "Unser Sozialstaat ist ein Dickicht, gerade im Bereich der familienbezogenen Leistungen", sagte Vogel.
In der Debatte über die Anhebung des Bürgergelds um zwölf Prozent Anfang 2024 favorisiert der FDP-Vize ein neues Modell. So wie die Formel derzeit sei, "wird sie voraussichtlich dazu führen, dass wir jetzt einen hohen Anstieg haben, der aber in den nächsten Jahren durch Nullrunden ausgeglichen werden muss". Es solle darüber gesprochen werden, diese Formel "klüger" zu machen, so Vogel.
Aus FDP und CDU kamen zuletzt Forderungen, das Bürgergeld nicht wie geplant zum Jahreswechsel um zwölf Prozent zu erhöhen. Die Bundesregierung will aber trotz der Kritik daran festhalten. Die ungewöhnlich hohe Steigerung geht auf die Inflation und auf die steigenden Nettolöhne zurück - beide Werte fließen mit ein in die jährliche Neuberechnung des Regelbedarfs, der die Grundlage für die Festsetzung des Bürgergelds bildet.
© AFP
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