Mit einer Mehrheitsentscheidung haben die EU-Innenminister einen Verteilungsschlüssel für die 120.000 Flüchtlinge in Europa beschlossen. Doch es bleibt unklar, wie sie den gegen die Nein-Stimmer durchsetzen wollen.
Es ist ein politischer Paukenschlag. Auf dem EU-Gipfel haben sich die Innenminister auf eine Verteilung der 120.000 Flüchtlinge in Europa geeinigt. Die Entscheidung fiel mit einer qualifizierten Mehrheit, gegen die Stimmen von Rumänien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei.
Wichtig ist, dass der Verteilungsschlüssel ausschließlich für jene 120.000 Flüchtlinge gelten soll, die sich bereits in der EU befinden. Es wurde keine feste Quote für die Verteilung künftiger Flüchtlinge beschlossen, obwohl genau das im Vorfeld von
Und auch bei der jetzt getroffenen kleinen Entscheidung muss sich erst noch zeigen, wie praktikabel sie ist. Denn die Entscheidung nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit ist für die EU in einer so wichtigen Frage ein Novum. Die Möglichkeit, Entscheidungen nicht mehr einstimmig zu treffen, besteht zwar bereits seit dem Vertrag von Lissabon von 2009. In der Praxis suchten die Staats- und Regierungschefs in wichtigen Fragen jedoch fast immer den gemeinsamen Nenner. Und das mit gutem Grund, denn die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staaten, die sich der jetzigen Entscheidung verweigern, sind nicht sehr groß.
Formalrechtlich ist die entstandene Situation ziemlich eindeutig. Für das Ergebnis ist es irrelevant, welche Staaten zugestimmt haben und welche nicht. Wichtig ist nur, dass die Vorlage von den EU-Innenministern mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet worden ist. Damit gilt die Entscheidung für alle Mitgliedstaaten, auch diejenigen, die mit nein gestimmt haben. "Alle diese Länder haben gesagt, dass die das Ergebnis der Abstimmung respektieren", sagte EU-Kommissar Frans Timmermans gegenüber tagesschau.de. "Ich habe ja extra noch mal erklärt, dass es völlig egal ist, wer wie abgestimmt hat, sobald eine Entscheidung getroffen ist. Und alle am Tisch haben dem zugestimmt."
In der Praxis jedoch sind die Sanktionsmöglichkeiten der EU begrenzt, sollten sich die betroffenen Staaten einfach weigern, die für sie vereinbarte Zahl an Flüchtlingen aufzunehmen. Die EU kann keinen Staat zwingen, sondern lediglich ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Solche Verfahren sind langwierig. Die Flüchtlinge müssten in der Zwischenzeit in einem anderen Land untergebracht werden, das sich dazu bereit erklärt, mehr Menschen aufzunehmen. Der Verteilungsschlüssel könnte erst einmal nicht durchgesetzt werden - den betroffenen Staaten würde allerdings irgendwann eine Strafe drohen.
Dass sie bereit sind, dieses Risiko in Kauf zu nehmen, hat der slowakische Regierungschef Robert Fico bereits unmittelbar nach der Entscheidung angekündigt. "Lieber gehe ich in ein Strafverfahren gegen die Slowakei als dass ich dieses Diktat respektiere", sagte er in einer Parlamentsrede in Bratislava. Auch nach Ansicht des tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka werde die gegen den Willen seines Landes beschlossene Aufteilung von Flüchtlingen nicht funktionieren. Er sprach nach einem dpa-Bericht von einer "Beruhigungspille für die Öffentlichkeit in den Ländern, die zum Ziel des aktuellen Migrationsstroms geworden sind" - und meint damit auch Deutschland.
Aber selbst wenn sich die vier EU-Staaten, die gegen die festgelegte Verteilung stimmten, zwingen ließen, Flüchtlinge aufzunehmen, bleibt die Frage, wie das in der Praxis funktionieren sollte. Denn es ist zu erwarten, dass Flüchtlinge ungern in Ländern untergebracht werden wollen, die sie erklärtermaßen nicht wollen - und mutmaßlich auch so behandeln würden. Die Menschen müssten zwangsweise nach Rumänien, Ungarn, Tschechien und die Slowakei gebracht bzw. dort registriert werden. Viele, davon kann man ausgehen, würden alles tun, um nicht ausgerechnet in diesen Ländern ansässig zu werden.
Unklar ist bisher auch, wie Länder mit den Flüchtlingen umgehen sollen, die bisher noch keine Infrastruktur dafür geschaffen haben oder dazu nicht so schnell in der Lage sind. In Notfällen ließen sich Ausnahmenregelungen kaum vermeiden. Die Flüchtlinge müssten dann woanders unterkommen. Und das könnten nur Länder sein, die bereit und in der Lage sind jenseits ihrer Quote weitere Menschen aufzunehmen.
Und selbst wenn für all diese Fragen Lösungen gefunden werden, bleibt die EU-Entscheidung lediglich ein Kompromiss für einen kurzen Augenblick, weil er ausschließlich für die Flüchtlinge gilt, die sich bereits in der EU befinden. Es stranden jedoch täglich ca. 6000 neue Menschen an den Grenzen der EU. Darüber, in welchen Ländern sie aufgenommen werden, ist bisher noch keine Einigung erzielt worden.
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