- Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist zum 31. Januar - mit Ausnahme von Bayern - abgelaufen.
- Doch bislang fehlt weiterhin mehr als jede fünfte Erklärung.
Einen Monat nach Ablauf der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung fehlt weiterhin mehr als jede fünfte Erklärung. Bis Ende Februar wurden 77,68 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben, wie die Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Finanzausschusses des Bundestags mitteilte. Damit hat sich der Anteil seit Fristablauf Ende Januar kaum noch erhöht - damals waren knapp 75 Prozent der erwarteten Erklärungen eingegangen.
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen für die Erklärung eine Reihe von Daten übermitteln. Die Frist dafür war bereits einmal von Bund und Ländern um drei Monate verlängert worden. Eine weitere Fristverlängerung über den 31. Januar hinaus gewährt nur Bayern.
Säumigen Eigentümern drohen zunächst wohl keine Konsequenzen
Säumigen Eigentümern drohen wohl zunächst keine Konsequenzen, kaum ein Bundesland will sofort einen Verspätungszuschlag erheben. Nach Angaben der Bundesregierung werden die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, von den Finanzbehörden jetzt zur Abgabe aufgefordert.
Anlass für die Grundsteuerreform war ein Verfassungsgerichtsurteil. Die Novellierung sollte vor diesem Hintergrund die bedeutenden Einnahmen für Städte und Gemeinden durch die Grundsteuer sichern. Weitere Verzögerungen könnten sich als problematisch erweisen, denn die Städte und Gemeinden benötigen die neuen Grundsteuerbescheide, um die Höhe der ab 2025 nach neuen Regeln zu entrichtenden Steuer festzusetzen. © AFP
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