Von Ländern und Verbänden wird immer mehr Kritik an einem Vorhaben des Bundesjustizministeriums laut, die Vorschriften für Informanten aus kriminellen Banden und extremistischen Milieus durch die Polizei zu verschärfen.
"Der gegenwärtig vorliegende Referentenentwurf bedarf im Gesetzgebungsverfahren aus hiesiger Sicht unter Berücksichtigung polizeifachlicher Anforderungen einer weitergehenden Prüfung und Anpassung", sagte die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.
Sie befürworte daher auch die von der Innenministerkonferenz unterstützten Bestrebungen des Bundesinnenministeriums, bei der Ausgestaltung der beabsichtigten neuen gesetzlichen Regelungen für V-Personen und verdeckte Ermittler diese "wichtigen Ermittlungsmaßnahmen weiterhin im bisherigen Umfang zu ermöglichen".
Erhebliche Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben brachte am Freitag auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor. "Wer Informationen aus der Hölle möchte, darf nicht die Engel fragen", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz. Der Einsatz von Vertrauenspersonen leiste einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung von Strukturen der Organisierten Kriminalität.
Vertrauenspersonen (V-Personen) bewegen sich, wenn sie sich der Polizei als Informanten anbieten, bereits in einer kriminellen oder extremistischen Szene. Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln.
Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll laut dem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen "einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen". Konkrete Vorgaben enthält er auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. An dem Entwurf hatten zuvor bereits der Deutsche Richterbund und die Generalstaatsanwälte Kritik geübt.
Damit ein Informant, der von der Polizei Geld für Informationen aus einer extremistischen Szene oder einer Verbrecherbande erhält, daraus keinen Dauerjob macht, sieht der Entwurf außerdem eine Höchstdauer von zehn Jahren für den Einsatz einer V-Person vor. Wenn die Ermittler eine gute Begründung liefern, kann davon im Einzelfall aber abgewichen werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, nannte die Kritik an dem Vorhaben "höchst irritierend und vor dem Hintergrund rechtsstaatlicher Grundsätze kaum nachvollziehbar". Schließlich hätten die Aufarbeitung der Terrorserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und des islamistischen Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt eindeutig gezeigt, dass klare Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen erforderlich seien. © dpa
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